Alexander Schwarz (rechts) und Simon Klug von der städtischen Wirtschaftsförderung weisen auf weitere Start-up-Hilfen in der Krise hin.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Ein junges Unternehmen während der Corona-Krise zu führen, ist keine leichte Aufgabe. Gerade in der Aufbauzeit, der sogenannten „Seed-Phase“, arbeiten die meisten Start-ups planmäßig defizitär, stecken verfügbare Mittel in Forschung und Entwicklung und benötigen Zeit, um in die Ertragsphase zu gelangen. Gerade in der aktuellen Pandemie ist es wichtig, dass vom Bund Hilfsgelder zur Verfügung gestellt werden, um Existenzsorgen junger innovativer Unternehmen zu minimieren. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim möchte auf Neuerungen der Corona-Hilfen für Start-ups, insbesondere auf die sogenannte „2. Säule“ der Hilfsleistungen für Start-ups aufmerksam machen und Hilfestellungen geben.

Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz erläutert hierzu: „Durch diese zweite Säule können nun viel mehr Start-ups von einer Förderung profitieren, vor allem kleinere und mittlere Unternehmen werden mit direkten Investitionen unterstützt.“ Simon Klug, Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim, fügt hinzu: „Eine staatliche Maximalförderung von bis zu 800.000 € ist möglich.“

Neben der ersten Säule der Start-up-Hilfen, die seit Mitte Mai abrufbar ist, wurde nun eine zweite Säule, die wesentlich mehr Start-ups eine schnelle und unkomplizierte finanzielle Hilfe geben soll, eingerichtet. Die erste Säule, die offiziell „Corona-Matching-Fazilität“ genannt wird, soll Risikokapitalgeber unterstützen, wenn diese aufgrund der Corona-Krise den Start-ups weniger Kapital bereitstellen möchten. Investoren können diese Mittel mit öffentlichen Geldern aufstocken. Fehlendes Kapital wird den Risikokapitalgebern über die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bereitgestellt. Die erste Säule richtet sich also ausschließlich an Gründer, die Geld von Risikokapitalgebern erhalten. Ein Großteil der Start-ups, die sich durch Eigenmittel oder sog. „Business Angels“ finanziert haben, gehen leer aus.

Was beinhaltet die zweite Säule des Hilfspakets?

Die Säule 2 der Corona-Hilfen für Start-ups schließt diese Lücke. Durch direkte Investitionen werden kleine Start-ups und Mittelständler unterstützt, die weniger als 75 Millionen Euro Umsatz im Jahr haben. Die KFW stellt dafür ab sofort Bundesmittel bereit. Diese sollen durch die Landesförderinstitute zur Verfügung gestellt werden, da diese einen besseren Zugriff auf das Start-up-Netzwerk vor Ort haben. Zudem ist hier der Draht zur Gründerszene enger, sodass Fördermittel schneller zu den Unternehmen gelangen sollen. Die genaue Ausgestaltung der Beantragung ist aber noch unklar, eine staatliche Maximalförderung von bis zu 800.000 € pro Unternehmen sind durch Regelungen im EU-Beihilferecht möglich. Man geht davon aus, dass Start-ups, die Hilfen beantragen, umfangreiche Unterlagen vorweisen müssen. Etwa einen Jahresabschluss 2019, eine positive Fortführungsprognose und einen Nachweis, dass finanzielle Einbußen durch die Corona-Krise entstanden sind. Wenn eine Prüfung der Unterlagen stattgefunden hat und man alle Voraussetzungen erfüllt, steht einer Auszahlung der finanziellen Mittel nichts mehr im Wege.

Weitere Informationen zum Hilfspaket für Start-ups auf www.bmwi.de unter dem Suchbegriff “2 Milliarden Euro-Maßnahmenpaket für Start-Ups steht“.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200430-2-mrd-euro-massnahmenpaket-fuer-start-ups-steht.html