Ab sofort dürfen Patienten wieder ab dem ersten Tag ihres Klinikaufenthaltes besucht werden: Besuchszeiten sind täglich von 14 bis 19  Uhr – Mund-Nasen-Schutz und Abstandhalten sind weiterhin Pflicht

Besuche in den GRN-Kliniken sind wieder ab dem 1. Aufenthaltstag gestattet. Pro Tag und Patient ist ein Besucher erlaubt.
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Schwetzingen/Weinheim (GRN) – Ab Mittwoch, 15. Juli 2020, dürfen Patienten der GRN-Kliniken in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim wieder ab dem ersten Tag ihres Krankenhausaufenthaltes Besucher empfangen. Die bisher geltenden Einschränkungen wurden angesichts der stabil niedrigen Zahlen der Covid-19-Neuinfektionen im Rhein-Neckar-Kreis und in Einklang mit den Vorgaben der Landesregierung weiter gelockert.

Weiterhin gilt: In den vier GRN-Kliniken ist pro Patient ein Besucher am Tag für maximal eine Stunde erlaubt. Dieser muss aber nicht mehr zuvor festgelegt werden. Neu ist die Besuchszeit zwischen 14 und 19 Uhr. „Vormittags herrscht in den Kliniken deutlich mehr Unruhe als nachmittags, da sowohl stationäre als auch ambulante Patienten dann ihre Untersuchungen, Termine und Anwendungen haben. Mit einer Besuchszeit am Nachmittag und frühen Abend wollen wir unnötiges Aufeinandertreffen von Patienten und Besuchern weitestgehend vermeiden. Der Schutz von Patienten und Mitarbeitern vor einer Ansteckung mit Covid-19 hat nach wie vor Priorität“, erläutert GRN-Geschäftsführer Rüdiger Burger die Entscheidung.

Die Eingangskontrollen bleiben daher bis auf weiteres bestehen: Dabei werden unter anderem Kontaktdaten abgefragt und Besucher sind in der Pflicht, Erkältungsanzeichen sowie Fieber per Unterschrift auszuschließen. In jedem Zimmer darf sich maximal ein Besucher aufhalten. Die vorgeschriebenen Abstandsregeln müssen dabei eingehalten werden. Mundschutz und Händedesinfektion bleiben verpflichtend.

Die gelockerte Besuchsregelung betrifft nicht Corona-Patienten, die generell keine Besuche empfangen dürfen. Für Patienten, die im Sterben liegen, Palliativpatienten und Väter, die bei der Geburt ihrer Kinder dabei sein möchten, gelten die ohnehin schon bestehenden Ausnahmeregelungen weiter.

Besuchsregeln in Senioren- und Betreuungszentren
Im GRN-Seniorenzentrum und in den GRN-Betreuungszentren wurden die Besuchsregeln bereits zum 1. Juli gelockert: So sind nun wieder spontane Besuche gesunder Angehöriger ohne Voranmeldung möglich, die Besuchszeit ist nicht mehr begrenzt. Weiterhin sind pro Bewohner zwei Besucher erlaubt, die sich nicht krank fühlen, keine Erkältungsanzeichen verspüren und keinen Kontakt zu erkrankten Personen haben dürfen. Wie in den Kliniken besteht die Pflicht, jederzeit den vorgegebenen Mindestabstand einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

„Wir nähern uns schrittweise wieder einem normalen Klinikbetrieb an, auch wenn das im Hinblick auf einen bestmöglichen Schutz vor Ansteckung eine große Herausforderung ist“, so Rüdiger Burger. „Doch gerade für unsere älteren Patienten ist der regelmäßige Kontakt zu den Angehörigen sehr wichtig. Sie müssen häufig länger in der Klinik behandelt werden, fühlen sich hilflos und leiden dann umso mehr unter einer Kontaktsperre. Wir sind sehr froh, ihnen nun ab dem ersten Tag auf Station Besuche ermöglichen zu können, wenn auch unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen.“