Weinheim (Stadt Weinheim) – Die Friseure im Land werden ab Montag  (3.5.20209 jede Menge Haare zu schneiden haben. Laut Coronaverordnung dürfen die Friseure ab 4. Mai wieder öffnen. Allerdings nur unter strengen Auflagen, die in einer gemeinsamen Richtlinie des Wirtschafts-Ministeriums und des Sozial-Ministeriums zusammengefasst sind. Auf diese Richtlinie hat am Mittwoch das Ordnungsamt der Stadt Weinheim verwiesen.

Darin heißt es unter anderem, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 Meter zwischen den Beschäftigten und der Kundschaft dazu beitragen kann, die Übertragung von Krankheitserregern maßgeblich zu reduzieren. Ein Friseurbesuch ist nur nach Terminvergabe über einen elektronischen oder fernmündlichen Weg möglich. Bei der Terminvergabe ist unter anderem darauf hinzuweisen, dass die Anwesenheit von Begleitpersonen im Friseursalon nicht zugelassen werden kann und die Dienstleistung nur durchgeführt werden kann, wenn die Kundin oder der Kunde eine Mund-Nasen-Bedeckung benutzt.

Die komplette Richtlinie hat die Stadt auf www.weinheim/corona online veröffentlicht