Weinheim/Rhein-Neckar-Kreis (Stadt Weinheim) – Für die Vergabe der Termine in den landesweit verteilten Kreisimpfzentren ist das Land Baden-Württemberg alleine zuständig, damit für die Bürgerinnen und Bürger klare Regelungen gelten. Darauf haben jetzt nochmals Landrat Stefan Dallinger und Weinheims Oberbürgermeister Manuel Just im Vorfeld der Eröffnung des Kreisimpfzentrums im Weinheimer Drei-Glocken-Quartier hingewiesen, die nun auf den 22. Januar 2021 verschoben worden ist.

OB Manuel Just berichtet von zahlreichen Anrufen bei den städtischen Dienststellen, die offenbar das Ergebnis einer unzureichenden Information durch das Land seien. „Wir können den Leuten leider gar nicht helfen, weil wir keinen Zugriff auf die Impftermine und ihre Vergabe haben“, erklärt der OB. Gleichwohl sei das Informationsbedürfnis verständlicherweise sei hoch. „Bei uns stehen die Telefone nicht still“, berichtet der Rathauschef. Aber auch der Landkreis sei hierfür nicht zuständig.

Als derzeit einzige Anmeldemöglichkeit biete das Land die Internet-Plattform www.impfterminservice.de an. Just verhehlt nicht, dass er diese ausschließliche Internet-Anmeldung für nicht ausreichend hält. Insbesondere für die Zielgruppe „Ü80“ müssten andere Anmeldemöglichkeiten angeboten werden, die auch ohne Internet funktionieren. Gerade bei dieser Altersgruppe müsse ein rascher und niedrigschwelliger Zugang zum Impftermin eingeräumt werden. Just forderte das Land auf, die ältere und impfberechtigte Bevölkerungsgruppe möglichst transparent über den Weg zur Impfanmeldung zu informieren. Die kommunalen Behörden stünden dann vor Ort gerne als Unterstützer zur Verfügung. 

Grundsätzlich, so Just, sei er sehr froh, über das kommunale Netzwerk einen optimal passenden Standort für ein Impfzentrum in Weinheim ausfindig gemacht zu haben. Das Drei-Glocken-Quartier zwischen Bundesstraße und Hauptbahnhof biete die optimale Lage. Bis zur Eröffnung müsse nun aber auch ein praktikabler Weg bei der Terminvergabe gefunden werden, so Just.