Europa- und Kommunalwahl an einem Tag – 50 Euro „Erfrischungsgeld“

Weinheim (Stadt Weinheim) – Der 26. Mai 2019 wird für die Kommunen in Baden-Württemberg ein „Großkampftag“: Europawahl und Kommunalwahl fallen auf einen Tag. Daher sind Stadtverwaltungen wie Weinheim auf Hilfe aus der Bürgerschaft angewiesen. Für die Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai sucht die Stadt Weinheim freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bereit sind, bei der Wahl und der Auszählung der Stimmen mitzuhelfen.

Wahlhelfer müssen mindestens 18 Jahre alt und selbst für betreffenden Wahlen wahlberechtigt sein. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Helferinnen und Helfer dürfen allerdings in keinem anderen Wahlorgan tätig sein und nicht selbst Bewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Bewerbers sein.

Folgende Aufgaben müssen am  Wahlsonntag erledigt werden: Die Prüfung der Wahlberechtigung,  die Ausgabe der Stimmzettel, eine Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne, die Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr. Die Tätigkeit als Wahlhelfer  ist ehrenamtlich. Als Aufwandsentschädigung erhält man jedoch ein so genanntes „Erfrischungsgeld“ von 50 Euro.

Der Wahlbezirksvorstand besteht aus acht Personen, diese arbeiten in zwei Schichten von 7.30 Uhr bis 13Uhr und von 13 Uhr bis 18 Uhr. Um 18 Uhr muss der Wahlbezirksvorstand komplett zur Stimmauszählung anwesend sein.

Fragen beantwortet Wahlleiter Markus Böhm, Bürger- und Ordnungsamt, Telefon 06201- 82 358. Fragen und Anmeldungen per E-Mail an wahlamt@weinheim.de.