Im Neubaugebiet Allmendäcker verzichtet Weinheim beim Geschosswohnungsbau auf Erlöse, verkauft Einzelbauplätze aber gegen Höchstgebot

Weinheim(Stadt Weinheim) – Das Weinheimer Neubaugebiet „Allmendäcker“ wächst deutlich sichtbar heran – eine Bebaubarkeit im Laufe des nächsten Jahres rückt näher. Das Gebiet soll einen sozialen Charakter haben. Das soll auch durch eine Mischung bei den Grundstückspreisen gewährleistet sein, die von der Stadt gesteuert werden kann. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Die Stadt beschäftigt sich aktuell mit dem Verkauf von 35 Bauplätzen aus ihrem Besitz. Ziel ist eine soziale Vielfalt im Gebiet nördlich des Waidsees. Es geht im Moment um jene Grundstücke, die von der Stadt direkt vermarktet werden können. Weitere Baufelder sind bereits an Bauträger verkauft, teilweise sind moderne Wohnformen angestrebt.
Nach einer Vorberatung im Grundstücks- und Wohnungsausschuss ist am Mittwoch auch der Gemeinderat dem Ziel der Verwaltung gefolgt, ein Verkaufsziel der maximal möglichen Einnahmeerzielung anzustreben. Dies sei zu rechtfertigen, weil der soziale Faktor und damit die soziale Vielfalt im Gebiet bereits durch eine Sozialverpflichtung beim Verkauf an Bauträger berücksichtigt sei, betonte Oberbürgermeister Manuel Just. Denn die Stadt hatte beim Verkauf ihrer Grundstücke an Bauträger auf insgesamt 3,5 Millionen Euro Grundstückserlöse verzichtet und im Gegenzug die Käufer auf eine soziale Komponente verpflichtet.

Der Gemeinderat sprach sich nun mehrheitlich dafür aus, bei der Vermarktung der Grundstücke für Doppelhaushälften und freistehende Einfamilienhäuser die Grundstücke gegen Höchstgebot zu verkaufen, wobei als Mindestgebot der jeweilige Verkehrswert gilt. Dieser Verkehrswert liegt je nach Grundstück zwischen 760 Euro bis etwa 890 Euro pro Quadratmeter. Somit werde die Stadt auch ihrer wirtschaftlichen Verantwortung gerecht, so der OB. Auf diese Weise könne eine Gegenfinanzierung für die Förderung des sozialen Wohnens erzielt werden.

Der Gemeinderat beschloss außerdem, dass die 35 Bauplätze gegen Höchstgebot mit Festlegung eines Mindestangebots verkauft werden und dass die Bauverpflichtung, eine Mehrerlösklausel und die Rechtsnachfolgeregelung als Verkaufskondition festgelegt wird