Innenstadt-Bewohner können ihre Parkberechtigungen für 2024 bei der Stadt per Mail oder persönlich beantragen

Weinheim (Stadt Weinheim) Alle Jahre wieder: Bewohner der Weinheimer Innenstadt haben jetzt wieder die Möglichkeit, ihre Anwohnerparkausweise für 2024 online oder persönlich im Bürgerbüro am Dürreplatz zu beantragen.

Wer die Online-Beantragung wählt, kann entweder eine Online-Beantragung nach Registrierung über das Service-Portal „Service BW“ auswählen oder schreibt eine E-Mail an anwohnerparkausweis@weinheim.de mit den folgenden Daten: Vorname, Nachname, Adresse und Kennzeichen sowie einer Kopie des Personalausweises/Passes und einer Kopie des Fahrzeugscheines. Bei Firmenfahrzeugen muss eine Überlassungsbescheinigung des Halters oder Arbeitgebers vorliegen. Die Antragsteller erhalten vom Bürgerbüro nach Eingang der E-Mail und der erforderlichen Unterlagen eine Rückantwort mit der Zahlungsaufforderung der Gebühr in Höhe von 130 Euro. Nach Eingang der Gebühr bei der Stadtkasse, wird den Antragstellern der Anwohnerparkausweis 2024 zugesendet.

Laut Straßenverkehrsordnung hat Anspruch auf Erteilung eines kennzeichengebundenen Anwohnerparkausweises, wer melderechtlich in der betroffenen Bewohnerparkzone registriert ist und tatsächlich dort wohnt.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass der Anwohnerparkausweis im Fahrzeug so ausgelegt oder angebracht sein muss, dass er durch die Frontscheibe des Fahrzeugs deutlich und komplett sichtbar ist.