Bildungsamt verweist auf die Coronaregeln des Landes, die auch bei Tageseltern gelten – Gebühren auch für Mai ausgesetzt

Weinheim (Stadt Weinheim) –  Die Betreuung von Kindern in Kitas und Krippen ist laut Corona-Verordnung des Landes ausdrücklich nur eine Notbetreuung, das heißt: der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, von Kindertagespflegestellen und von Schulen ist grundsätzlich untersagt. Auf diese Regelung hat jetzt nochmals  das Weinheimer Bildungsamt hingewiesen, um den aktuell komplizierten Sachverhalt zu verdeutlichen. Die Kommunen haben diese Regelungen umzusetzen.
Die Corona-Regel des Landes sieht vor, dass aktuell nur Kinder im Rahmen einer Notbetreuung weiter die Kitas, die Tageseltern oder die Schule besuchen können. Von der üblichen kommunalen Kita-Betreuung könne nicht die Rede sein, verdeutlichte Andreas Haller vom Amt für Bildung und Sport.
Waren zunächst nur Kinder zugelassen, deren beide Erziehungsberechtigte oder eine alleinerziehende Person in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig waren, ist dieser Personenkreis seit dem 27. April erheblich ausgeweitet worden. Nun reicht als Aufnahmekriterium, wenn beide Eltern (oder  ein alleinerziehendes Elternteil) einer präsenzpflichtigen Tätigkeit nachgehen und am Arbeitsplatz unabkömmlich sind. Um in die Notbetreuung aufgenommen zu werden, müssen die Eltern bei dem Träger einen Antrag stellen, in dessen Einrichtung das Kind bislang betreut wurde. Die Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Stadt Weinheim (https://www.weinheim.de/corona).

Aktuell werden 40 Kindergartenkinder und 94 Schulkinder in der Notbetreuung in Einrichtungen  betreut. Dazu befinden sich über 20 Kinder in der so genannten „Kindertagespflege“, also bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.  Die Organisation der „Tagespflege“ findet bei der Stadt im Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren statt. Auch dort werden unbürokratisch rasche Lösungen für die Eltern gesucht, deren Kinder für eine Notbetreuung in Frage kommen. „Die bestehenden engen Kontakte zu den Tageseltern und zum Jugendamt sind dabei sehr hilfreich“, erklärt  Amtsleiter Claus Hofmann. In der Tagespflege gelten die gleichen Schutzhinweise wie in den Tageseinrichtungen. Die Tagespflege unterstreiche gerade in schwieriger Zeit ihren hohen Stellenwert für die Kinderbetreuung in Weinheim, betont Hofmann.  Am 4. Mai 2020 werden etwa 20 Kinder in zehn Tagespflegestellen betreut werden. Für Einrichtungen und Tageseltern gilt gleichermaßen: Ein Rechtsanspruch auf einen Notbetreuungsplatz besteht aber nicht.

(Kontaktdaten zur „Kindertagespflege“:  Ursula Arnold-Hintenlang, Telefon 06201-82 472 / Mail: u.arnold-hintenlang@weinheim.de, Gaby Weidner, Telefon 06201- 82 252 / Mail: g.weidner@weinheim.de und Anne Morast, Telefon 06201- 82 250 / Mail: a.morast@weinheim.de.

Die Benutzungs- und Essensgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen und für die Grundschulbetreuung wurden bereits im April ausgesetzt. Auch im Mai werden keine Gebühren eingezogen, teilte das Fachamt jetzt mit. Die konfessionellen und die meisten freien Träger verfahren ebenso. Sofern die Zahlung per Dauerauftrag erfolgt, bittet die Stadt Weinheim die Eltern, diese wie bereits im April auszusetzen.
Dies bedeute vorerst nicht, dass die Gebühren vollständig erlassen werden. Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser Zahlungen steht noch aus.
Bildungsamtsleiterin Carmen Harmand betont: „Die Stadt Weinheim befindet sich hier aktuell in Abstimmung mit den Weinheimer Kindergartenträgern. Für die Entscheidung wird von Bedeutung sein, inwieweit das Land Baden-Württemberg den Gebührenausfall durch entsprechende Zuschüsse ausgleichen wird.“
Die Kinder, die derzeit die Notbetreuung in Anspruch nehmen, seien von dieser Regelung ausgenommen. Die Gebühren werden hier grundsätzlich nach der in Anspruch genommenen Betreuung entsprechend der Gebührensatzung der Träger zu entrichten. Nach Abstimmung mit den Trägern erhalten die Eltern hierzu noch eine Benachrichtigung.
Eine weitere Konsequenz der Schließung der Kitas ist, dass derzeit keine Kinder neu in die Einrichtungen aufgenommen werden können. Dies gilt auch dann, wenn Eltern bereits vor dem 17. März eine Platzzusage erhalten haben. Ausnahmen können nach Einzelfallprüfung nur dann gemacht werden, wenn die verlangten Voraussetzungen für die Aufnahme in die Notbetreuung erfüllt sind. Aber auch dann muss geprüft und gemeinsam mit den Eltern überlegt werden, wie eine Eingewöhnung des Kindes in den neuen Kindergarten unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes und zum Wohle des Kindes gestaltet werden kann.