Hinweise des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Weinheim über die Pflichten bei der Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland Stand: 20.08.2020

Für Reisende, die aus sogenannten Risikogebieten nach Deutschland einreisen, bestehen bestimmte Pflichten. Ab dem 08.08.2020 wurde eine Testpflicht eingeführt.

  1.Aussteigerkarte

Die sogenannte „Aussteigerkarte“ entbindet nicht von der Meldepflicht beim Bürger- und Ordnungsamt. E-Mail-Adressen: ordnungsamt@weinheim.de oder gewerbeabteilung@weinheim.de.

2. Corona-Test

Dem Bürger- und Ordnungsamt ist der vorliegende Corona-Test unverzüglich unter Angabe der E-Mail-Adresse vorzulegen.

3.Quarantäne

Bis zur Freigabe durch das Bürger- und Ordnungsamt ist die Quarantäne unbedingt einzuhalten

4.Testpflicht – Konsequenzen bei Missachtung

Die Missachtung von Pflichten und Verboten im Zusammenhang mit der Einreise aus sogenannten Risikogebieten, wie Beachtung der Quarantäne, Meldung beim Bürger- und Ordnungsamt oder Duldung von Tests ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße durch das Bürger- und Ordnungsamt geahndet werden. Hierfür hat das Land einen Bußgeldkatalog erlassen. Der Rahmen erstreckt sich von mindestens     150 EUR bis 25.000 EUR

5. Wer bezahlt die Tests?

Rückkehrende aus Risikogebieten und aus Nicht-Risikogebieten können sich kostenlos testen lassen. Die Kosten dafür werden seit dem 1. August übernommen, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Es werden auch die Kosten für einen Wiederholungstest pro Person übernommen. Hierzu muss man nicht gesetzlich krankenversichert sein. Der Nachweis für die Kostenübernahme kann zum Beispiel durch einen Boarding-Pass, ein Ticket, eine Hotelrechnung oder einen sonstigen Beleg geschehen.

Wichtig ist, dass der bzw. die Einreisende glaubhaft machen kann, dass ein entsprechender Auslandsaufenthalt stattgefunden hat (Quelle: Bundesgesundheitsministerium). 

6. Wo bekomme ich weitere Informationen?

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Homepage der Stadt Weinheim unter www.weinheim.de/ Corona-Virus.