Landwirtschaftsministerium für die Erhaltung „lebendiger Ortskerne“ – Anträge über die Stadt bis 15. September 2023

Foto: Stadt Weinheim

Weinheim (Stadt Weinheim) –  Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für das Jahr 2024 fortgeschrieben. Darauf hat jetzt die Förderstelle der Stadt Weinheim hingewiesen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Ziel des Jahresprogramms 2024 ist es weiterhin, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung bleibt die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum, den es zu stärken und auszubauen gilt. Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch der lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote zählen. Dies wird im Einzelfall abgestimmt.

Projekte, die nicht der Grundversorgung dienen, können im Förderschwerpunkt Arbeiten beantragt werden. Dort ist jedoch die Umsetzung von Neubauten ausschließlich in CO2-speichernder Bauweise zu beachten

Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2024 eingesetzt. Im Fokus steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden, umfassende Modernisierungen, sowie innerörtliche Nachverdichtungen. Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und erstmals auch aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung sind Neubauprojekte in Baulücken zur Eigennutzung künftig nur noch förderfähig, wenn sie mit überwiegendem Einsatz CO2- bindender Baustoffe, wie Holz, in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden

Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Betriebe im Förderschwerpunkt Arbeiten unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern. Für die innerörtliche Weiterentwicklung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor allem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet, um die freiwerdende innerörtliche Fläche anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zuzuführen. Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind – wie bisher – nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2- bindender Baustoffe wie Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Eine digitale Antragstellung ist möglich. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 15. September 2023 bei der Stadt vorliegen. Bürgerinnen und Bürger, die ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, wenden Sie sich an Sabrina Rinau bei der Stadt Weinheim, Telefon 06201/82-271, E-Mail: s.rinau@weinheim.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.  In Weinheim gilt das Förderprogramm für die Ortsteile Sulzbach, Oberflockenbach, Ritschweier und Rippenweier. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2024 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung findet man unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter Info Antragstellung bei https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx