Online Services der Stadtverwaltung Viernheim bieten Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Dienstleistungen – rund um die Uhr, bequem online von zu Hause oder unterwegs – Ansprechpartner in den Ämtern telefonisch erreichbar

Online Services auf der Internet der Stadtverwaltung Viernheim ermöglichen einen einfachen Zugriff auf viele Dienstleistungen.
Foto:Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Das Leben geht weiter, trotz aktueller Einschränkungen – manch einer nutzt die Zeit für Spaziergänge in der Natur oder vertreibt sie sich mit den vielen digitalen Angeboten der Stadtbibliothek. Jedoch müssen auch in Zeiten von Corona weiterhin Hunde oder Autos angemeldet, Urkunden ausgestellt oder Ausweise verlängert werden und vieles mehr. Die Sprechzeiten der Ansprechpartner in den Ämtern oder im Bürgerbüro Viernheim wurden im Zuge der Pandemiebekämpfung aus Sicherheitsgründen reduziert. Homeoffice, Vereinzelung und Schichtwechsel in den Büros helfen, die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verlangsamen.

Der Stadt Viernheim ist es jedoch sehr wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern Viernheims Dienstleistungen und Services aus einer Hand zu bieten. „Bisher konnten wir Bürgernähe ganz einfach bei uns im Rathaus leben, ganz ohne Trennscheiben“, berichtet Bürgermeister Matthias Baaß, „wir wollen für die Bürger da sein.“ Die Dienstleistungen würden eben auf anderen, teils neuen Wegen angeboten. Oft höre er von Leuten Wünsche zu digitalen Angeboten, denen er dann entgegnen könne: „Das haben wir schon!“ So wurden in 2014 bereits 210 Nutzungen verzeichnet, in 2019 bereits 485 Nutzungen und für 2020 wird sich die Zahl voraussichtlich deutlich erhöhen. Von 350 beantragten Urkunden wurden 200 Urkunden über die Website beantragt (Stand Feb. 2020). Viele Online-Services ermöglichen die Erledigung von Behörden-Anliegen einfach und bequem von zu Hause oder unterwegs, rund um die Uhr und ohne Wartezeiten.

Bei nun häufiger stattfindenden Spaziergängen könnten Schäden, Behinderungen oder Verschmutzungen im Stadtgebiet entdeckt und über die Mängelmelder-AEM-App (Verlinkung über www.vienheim.de/onlinedienste) gemeldet werden. Defekte Gullys oder Straßenlaternen lassen sich über den Online-Service gleich an die Stadtwerke melden. Manche Online-Angebote gibt es schon seit Jahren, andere werden zunehmend auf- und ausgebaut.

Das Angebot reicht vom Bezahlen von Bußgeldern über Anfragen für einen Trauungstermin bis zur Anmeldung eines Gewerbes oder Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister. Kämmereiamt, Ordnungsamt, Bürgerbüro, Standesamt, Volkshochschule (in Planung) und Stadtbücherei haben vielfältige Serviceangebote im Netz, die auf der Homepage unter www.viernheim.de im Bereich „Onlinedienste“ zu finden sind.

Online-Services:

  • Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen sind online möglich. Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnung oder Vorkasse.
  • Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und Partnerschaftsurkunden können online beantragt und per Kreditkarte, Paypal oder Vorkasse bezahlt werden.

Eintragungen ins Stammbuch erfolgen nach telefonischer Rücksprache mit dem Standesamt.

  • Wunschtermine für Trauungen können per Online-Formular abgefragt werden. Trauungen können unter bestimmten Auflagen vorgenommen werden.

Als Vorsichtsmaßnahme angesichts der Corona-Pandemie schränkt das Standesamt Viernheim die Gesamtzahl der Personen bei Trauungen vorerst bis 19.04.2020 ein. Daher finden Trauungen zurzeit ausschließlich mit dem Standesbeamten/der Standesbeamtin und dem Brautpaar statt.

  • An-, Ab- und Ummeldungen für Hunde können online vorgenommen werden.

Die Bezahlung kann per Sepa-Lastschriftmandat erfolgen.

  • Der Online Abfallkalender des ZAKB zeigt alle Abfuhrtermine auf einen Blick durch Auswahl der eigenen Adresse. Aufgrund der Osterfeiertage kann es zu einer Verschiebung der gewohnten Abfuhrtage kommen. Alle Termine findet man auf dem Abfallkalender oder in der ZAKB-App.
  • Es kann eine Online-Anhörung für Bußgelder eingereicht werden. Die Zahlung eines Bußgeldes ist per Kreditkarte möglich.
  • Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können über eine Verlinkung zum Bundesamt online beantragt werden. Voraussetzung ist eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.
  • Die Anmeldung zum kostenlosen dreimonatigen Online-Zugang der Viernheimer Stadtbibliothek ermöglicht die Nutzung von Onleihe, eMedien, Musik, Zeitschriften, Magazinen, E-Books und Einsicht in den Bestandskatalog.
  • Per „Mängelmelder AEM“ können Schäden, Behinderungen oder Verschmutzungen im Stadtgebiet Viernheims unproblematisch gemeldet werden.
  • Mit Verwendung der i-rich App gelangen Sitzungsunterlagen und Parlamentsinformationen vollautomatisch auf das eigene Tablet.
  • Der Fahrkartenverkauf an der Telefonzentrale im Rathaus findet bis auf Weiteres nicht statt. Es wird gebeten, den Fahrkartenautomaten am Bahnhof oder am Rhein-Neckar-Zentrum oder die eTarif-App, die Handy-Ticket-App sowie die Print-at-home-Tickets im Online-Shop zu nutzen. Infos hierzu und zu Sonderfahrplänen der Straßenbahn und der Buslinien findet man unter www.vrn.de.

Verwaltung in Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern

Die Stadtverwaltung Viernheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger, soweit möglich, von spontanen, persönlichen Vorsprachen im Rathaus abzusehen. Bis dahin sollen möglichst die Online-Services in Anspruch genommen werden. Bei weiter auftauchenden Fragen lassen sich viele Dinge mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch klären. Nur in äußerst dringenden unaufschiebbaren Fällen kann direkt beim Rathaus über die Sprechanlage und möglichst unter vorhergehender telefonischer Terminvereinbarung vorgesprochen werden.

Bürger-Services, wie z.B. Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen, die Bearbeitung von Ausweisen und Pässen, Anwohnerparkausweisen und Schwerbehindertenausweisen u.a. können zurzeit vom Bürgerbüro nur sehr eingeschränkt und bei höchster Dringlichkeit vorgenommen werden. „Wir möchten die Leute nicht unnötig herbestellen und wieder wegschicken. Daher bitte bei allen Anliegen immer zuerst mit uns Kontakt aufnehmen“, bittet Christa Wittstock vom Bürgerbüro.

Zur Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen liegen zurzeit geänderte Regelungen vor, die über die Seite www.viernheim.de/corona verlinkt sind.

In Viernheim werden bis auf weiteres keine Kfz-Angelegenheiten mehr erledigt. Die Zulassungsstelle (Verkehrsbehörde) des Kreises Bergstraße ist auch aufgrund personeller Engpässe bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, über i-Kfz online (Verlinkung über www.vienheim.de/onlinedienste) ein Fahrzeug zuzulassen oder abzumelden, zum Beispiel für Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen und Außerbetrieb-Setzungen.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass zu Trauerfeiern ausschließlich der engste Familienkreis mit maximal 15 Personen zugelassen ist. Verschiedene Bestattungsunternehmen können u.a. bei der Bearbeitung der Formalien hilfreich zur Seite stehen.

Für Rückfragen zu allen Anliegen stehen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Die Hotline des Bürgerbüros lautet 115 (ohne Vorwahl, innerhalb des 115-Verbundgebiets), die Ansprechpartner der jeweiligen Ämter sind unter www.viernheim.de zu finden. Die Telefonzentrale ist unter der 06204 988-0 erreichbar und verbindet auch gerne mit dem zuständigen Amt.