: Renaturierte Bäche bieten Lebensraum für vielfältige Bachlebewesen. Im Zuge der Entwicklung des Neubaugebiets Bannholzgraben II wurden Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Renaturierung umgesetzt. Eine Teilfläche des Landgrabens wurde neben anderen Kompensationsmaßnahmen als Ausgleich herangezogen.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Der Landgraben im Nordosten der Stadt wurde in Zusammenarbeit mit dem Gewässerverband über die vergangenen zwei Jahre aufgewertet. „Das Ziel der so genannten Renaturierung ist es, den Bachlebewesen, vor allem den standorttypischen Fischen geeignete Lebensräume zu entwickeln und Fischnährtieren und Wasserpflanzen eine Wiederbesiedlung zu ermöglichen“ erklärt Erster Stadtrat Bastian Kempf. In Verbindung mit weiteren Aufwertungsbereichen solle die Renaturierung des Landgrabens als Wiederverbindung von Lebensräumen fungieren, wobei eine zukünftige eigendynamische Verlagerung von Elementen gewünscht sei und im Rahmen der Gewässerunterhaltung begleitet werde. „Neben vielen ökologisch wertvollen Aspekten ist uns in der Feldgemarkung darüber hinaus auch ein wirklich schönes Fleckchen Erde gelungen“ sagt Bastian Kempf und bedankt sich bei den Mitarbeitern des Amts für Stadtentwicklung und Umweltplanung für die kompetente Begleitung des Projekts.

Die Maßnahme geht auch auf die Entwicklung des Neubaugebiets Bannholzgraben II zurück. Dieser Eingriff in Natur und Boden, der mit der Planung des Vorhabens entstanden ist, muss grundsätzlich ausgeglichen werden. Hierzu waren u.a. Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Baugebietes erforderlich. Eine Teilfläche des Landgrabens der vom Gewässerverband Bergstraße geplanten Renaturierung wurde als Ausgleich herangezogen. Der gesamte zu renaturierende Abschnitt liegt im Nordosten der Stadt Viernheim unmittelbar an der Landesgrenze Hessen/Baden-Württemberg südlich des Pariser Weges.

Kurz vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet im vergangenen Juni wurden die fertigstellten Flächen gemeinsam mit Vertretern des Gewässerverbands Bergstraße, der Unteren Wasserbehörde des Kreises sowie des Amtes für Stadtentwicklung und Umweltplanung (ASU) in Augenschein genommen (siehe Bilder).

Die anfangs geschätzten Kosten von ca. 335.000 € für die Gesamtmaßnahmen konnten um mehr als 210.00 € deutlich unterboten werden. Der städtische Anteil reduziert sich somit auf ca. 40.000 €.

Zuständig für die künftige Unterhaltung ist der Gewässerverband Bergstraße. Es erfolgt eine standorttypische, nachhaltige Pflege und Entwicklung des Gewässers sowie der Gehölze und Grünländer im renaturierten Abschnitt.