Entlastungsleistungen können wieder angeboten werden

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Viernheim (SA) –  Nach einem schweren Jahr bei der Personalsituation der Freiwilligendienste (Freiwilliges-Soziales-Jahr und Bundesfreiwilligendienst) im Jahr 2018, können wir erfreut mitteilen, dass wir in diesem Jahr alle unsere Freiwilligenstellen besetzen konnten. Personal bedingt konnten wir im vergangenen Jahr leider keine Dienstleistungen, wie z.B. Begleitung zu Arztterminen oder Häusliche Betreuung anbieten.  

Da wir genug neue Freiwillige werben konnten, ist es uns wieder möglich ruhende Dienstleistungen, die wir im Rahmen der Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige, wieder zu wecken. Gerne können wir Ihnen wieder helfen Ihren Arzttermin war zu nehmen, den Einkauf für Sie übernehmen bzw. Sie dabei unterstützen oder etwas Zeit mit Ihnen oder einem pflegebedürftigen Angehörigen verbringen. 

Entlastungsbetrag

Damit Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung möglichst lange ein eigenständiges Leben führen können, steht ihnen ein Entlastungsbetrag zu. Dieser kann u. a. verwendet werden für die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (z. B. Einkaufen,

Wohnungsreinigung), Hilfe bei der Alltagsgestaltung (z. B. Boten- und Behördengänge, Begleitdienste) oder allgemeine Betreuung (z. B. Einzelbetreuung, Musikgruppen für

Demenzkranke). Die Pflegekassen erstatten die Kosten bis 125 Euro pro Monat. Darüber hinaus kann das Budget auch für Kosten eingesetzt werden, die durch die Versorgung im Rahmen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege entstehen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 06204 96100 oder pflege.viernheim@johanniter.de.