Der Kreis Bergstraße informiert: Bekannte Erkrankungsfälle, Genesene und Patienten in stationärer Behandlung im Kreis

Heppenheim (KB) – Im Kreis Bergstraße gibt es zwei neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle. Insgesamt sind damit 352 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es derzeit insgesamt 314 Personen aus dem Kreis, die vor einiger Zeit positiv auf das Virus getestet wurden und die mittlerweile genesen sind. Zudem hat es drei Todesfälle gegeben. Damit sind im Kreis Bergstraße aktuell 35 Fälle bekannt, die momentan mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert sind.

Es gibt derzeit 2 Patienten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und sich in stationärer Behandlung in den Krankenhäusern im Kreis Bergstraße befinden.

Anzahl der bekannten Coronainfektionen, Stand 29.05.2020

KommuneFälle bis gesternneu heuteGesamt-

zahl Infizierte

darunter: bereits genesene Infizierte
Abtsteinach3 33
Bensheim30 3029
Biblis10 105
Birkenau14 1414
Bürstadt27 2726
Einhausen8 88
Fürth20 2020
Gorxheimertal14 1412
Grasellenbach9 97
Groß-Rohrheim3 33
Heppenheim2612722
Hirschhorn4 44
Lampertheim77 7767
Lautertal6 66
Lindenfels2 22
Lorsch12 1211
Mörlenbach14 1412
Neckarsteinach91108
Rimbach9 98
Viernheim40 4036
Wald-Michelbach6 64
Zwingenberg7 77
Kreis Bergstraße insgesamt3502352314

 

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich in häusliche Quarantäne gestellt.

Kumulierter 7-Tage-Wert

Im Kreis Bergstraße gab es 10 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Es ergibt sich damit derzeit eine Inzidenz von 3,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Zum Hintergrund: Um die öffentlichen Gesundheitssysteme nicht zu überfordern, haben sich Bund und Länder am 6. Mai 2020 auf einen Grenzwert bezüglich der Zahl der Neuinfektionen verständigt: Sollten in einem Landkreis kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage auftreten, sollen weitere Beschränkungen gelten. Der Kreis Bergstraße hat 270.339 Einwohner, deshalb liegt der Grenzwert für den Kreis Bergstraße bei 135 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage.

Gemeinsamer Appell von Kreis, Städten und Gemeinden:

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises rufen die Bergsträßer Bevölkerung gemeinsam mit Landrat Christian Engelhardt dazu auf, die regionale Wirtschaft zu unterstützen und auch die gastronomischen Betriebe im Kreis wieder zu besuchen. Gleichzeitig appellieren sie sowohl an die Gastronomiebetreibenden als auch an die Besucherinnen und Besucher von Restaurants und anderer gastronomischer Betriebe, die aktuellen Hygiene- und Abstandsvorgaben genau einzuhalten.

„Wir begrüßen die Öffnung des Gastro-Bereiches sehr, insbesondere auch die Aufhebung der so genannten Fünf-Quadratmeter-Regel“, betont Landrat Christian Engelhardt, auch im Namen seiner Kolleginnen und Kollegen. „Allerdings ist es hier – wie auch in anderen Bereichen – entscheidend, dass die vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregeln sowohl von den Mitarbeitenden als auch von den Gästen der Restaurants und Gaststätten genau eingehalten werden. Nur so können wir diese Öffnungen langfristig aufrechterhalten. Vorfälle wie in Leer in Niedersachsen sollten bei uns nicht geschehen, hierfür trägt jeder und jede Verantwortung.“

Ulli Kagermeier, der Kreisvorsitzende des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen, hebt zudem hervor: „Trotz des Wegfalls der Fünf-Quadratmeter-Regel haben es gerade kleinere Gastro-Betriebe weiterhin sehr schwer, ihr Restaurant oder Café wirtschaftlich zu betreiben. Zahlreiche Gastronomen können die geforderten Abstandsregeln aufgrund der räumlichen Gegebenheiten auch gar nicht umsetzen und müssen geschlossen bleiben. Daher fordern wir die hessische Landespolitik weiterhin dazu auf, die aktuellen Verordnungen zu überarbeiten und es allen Gastgewerbe-Betreibern zu ermöglichen, wieder ihren Geschäften nachzugehen. Wir nehmen in der Bevölkerung zudem noch eine deutliche Zurückhaltung wahr. Viele trauen sich noch nicht, Gaststätten und Restaurants zu besuchen. Auch dies trägt dazu bei, dass viele Betreiber zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten geraten beziehungsweise, dass sich ihre finanzielle Lage nicht verbessert. Zudem möchte ich klarstellen: Gäste müssen grundsätzlich KEINE Mund-Nasen-Bedeckung tragen, aber unsere Betriebe bitten darum, in allen Situationen, in denen eine Distanz von 1,5 Meter schwierig einzuhalten ist (z.B. auf Gängen und Wegen im Vorbeigehen), eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen: Damit schützen Sie Ihre Mitmenschen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben! In vielen Betrieben ist dies Bestandteil des betrieblichen Corona-Hygienekonzepts und vereinfacht die Einhaltung der Verordnung. Das bedeutet: Sitzend am Tisch ohne Maske, sonst im gesamten Betrieb mit Maske. Und abschließend die Bitte: Diskutieren Sie nicht mit den Wirten über die Erfassung der Daten, die Wirte müssen diese vornehmen. Das ist Bestandteil der Verordnung. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!“