Kommuneneu heuteGesamt-fälleGeneseneTodesfälle
Abtsteinach082802
Bensheim01353127663
Biblis034333211
Birkenau02572561
Bürstadt085883119
Einhausen*02001942
Fürth249147013
Gorxheimertal01701682
Grasellenbach02542486
Groß-Rohrheim019217814
Heppenheim11259122136
Hirschhorn21171058
Lampertheim01609154758
Lautertal02001991
Lindenfels020017920
Lorsch24053919
Mörlenbach13543448
Neckarsteinach01161151
Rimbach02832723
Viernheim11780174032
Wald-Michelbach048746214
Zwingenberg01851822
Kreis Bergstraße insgesamt91119510790325

 

* Nachmeldung: Es wurden drei Fälle von positiv getesteten Personen (alle wohnhaft in Einhausen) an das Bergsträßer Gesundheitsamt nachgemeldet. Die Statistik wurde entsprechend korrigiert.

 

Informationen zu betroffenen Einrichtungen

In folgenden Einrichtungen gibt es mindestens einen neuen positiven Fall:

 

Schulen/Kitas:

  • Schule am Katzenberg, Fürth (Hinweis: die betroffene Person stand bereits unter angeordneter Quarantäne)

 

Sonstige Einrichtungen:

  • Gemeinschaftsunterkunft in Wald-Michelbach

 

Informationen zu Patienten in Krankenhäusern

 

Anzahl der Patienten mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße

 

4

 

 

Anzahl der Patienten mit Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße

 

 

1

 

 

Personen aus dem Kreis Bergstraße, die sich mit einer bestätigten Corona-Infektion in stationärer Behandlung befinden

 

4

 

 

Inzidenz

Inzidenz nach RKI15,9

 

 

Anzahl der bereits erfolgten Erst- und Zweitimpfungen im Impfzentrum des Kreises Bergstraße (Stand Vortag)

Erstimpfungen85.636

 

 

Zweitimpfungen

73.560

 

 

Neues Eskalationskonzept tritt ab dem 22.07.2021 in Kraft

Ab dem 22. Juli tritt in Hessen ein neues Eskalationskonzept in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die bestehenden Regelungen im Wesentlichen bis zum 19. August beibehalten; es sind jedoch einzelne zusätzliche Lockerungen insbesondere für Veranstaltungen und in der Gastronomie beschlossen.

Die Änderungen gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 35. Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen.

Veranstaltungen ab 25 Personen können wieder mit mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden. In Innenräumen wird die Obergrenze auf 750 (bisher 250) Personen angehoben, im Freien auf 1.500 (bisher 500). Geimpfte und Genesene zählen hierbei nicht mit. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit maximal 100 (einschließlich genesener und geimpfter) Personen, entfällt die Testpflicht. In Clubs, Discotheken oder Tanzlokalen sind Tanzveranstaltungen weiterhin nur im Freien und mit Negativnachweis auch bei geimpften oder genesenen Personen zulässig. Künftig ist jedoch eine Person je 5 qm zulässig (bisher eine Person je 10 qm).

Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig. Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen. Bei Veranstaltungen ab einer Zuschauergröße von 5.000 Personen ist eine 50-prozentige Auslastung möglich, jedoch eine maximale Auslastung bis zu 25.000 Personen.

Bei touristischen Übernachtungen in Hotels oder Beherbergungsbetrieben muss weiterhin ein gültiger Negativnachweis (geimpft/genesen/getestet) vorgelegt werden. Bei längerem Aufenthalt entfällt die bisherige wöchentliche Testpflicht.

Eine Testflicht in der Innengastronomie entfällt. Es ist weiterhin eine Maske bis zum Sitzplatz zu tragen. In Bibliotheken und Archiven besteht die Maskenpflicht nur noch bis zum Sitzplatz.

 

Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Pandemie im Kreis Bergstraße finden Sie unter www.kreis-bergstrasse.de/corona

Quelle: Kreis Bergstraße