Kommuneneu heuteGesamt-fälleGeneseneTodesfälle
Abtsteinach082782
Bensheim01316121261
Biblis033630511
Birkenau02512371
Bürstadt283277319
Einhausen01931802
Fürth045743613
Gorxheimertal01591552
Grasellenbach12362186
Groß-Rohrheim018716115
Heppenheim01241115635
Hirschhorn01131028
Lampertheim41563140556
Lautertal11991811
Lindenfels019917920
Lorsch138736010
Mörlenbach03393248
Neckarsteinach11091051
Rimbach02632463
Viernheim31704157729
Wald-Michelbach843739314
Zwingenberg01761621
Kreis Bergstraße insgesamt21107799945318

 

Informationen zu betroffenen Einrichtungen

In folgenden Einrichtungen gibt es mindestens einen neuen positiven Fall:

 

Schulen/Kitas:

  • Adam-Karrillon-Schule in Wald-Michelbach
  • Eine Kindertagesstätte in Lampertheim

 

Informationen zu Patienten in Krankenhäusern

 

Anzahl der Patienten mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße

 

16

 

 

Anzahl der Patienten mit Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße

 

 

4

 

 

Personen aus dem Kreis Bergstraße, die sich mit einer bestätigten Corona-Infektion in stationärer Behandlung befinden

 

22

 

 

Inzidenz

Inzidenz nach RKI56,6

 

 

Übersicht des Landes Hessen, in welchen hessischen Landkreisen ab welchem Zeitpunkt die Corona-Notbremse greift:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse

 

Anzahl der bereits erfolgten Erst- und Zweitimpfungen im Impfzentrum des Kreises Bergstraße (Stand Vortag)

Erstimpfungen72.971

 

Zweitimpfungen25.913

 

 

Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Pandemie im Kreis Bergstraße finden Sie unter www.kreis-bergstrasse.de/corona

 

Kreis verlässt Bundesnotbremse

Das RKI hat gestern für den Kreis Bergstraße den fünften Werktag in Folge eine Inzidenz unter 100 ausgewiesen. Der Kreis verlässt somit ab dem morgigen Freitag, den 21.05.2021, 0 Uhr, die Bundesnotbremse. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann die hessischen Infektionsschutz-Regeln der Stufe 1:

  • Ausgangsbeschränkungen: Keine
  • Kontaktregeln: jetzt zwei Hausstände plus Geimpfte/Genesene
  • Verkaufsstätten, Einzelhandel: Öffnung des Einzelhandels außerhalb der Grundversorgung als „click and meet“ mit Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht
  • Kita: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Hinweis: Der Appell der Hessischen Landesregierung, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, entfällt.
  • Schule: Jahrgangsstufen 1-6 Präsenzunterricht, Jahrgangsstufen 7-11; Wechselunterricht, alle Abschlussjahrgänge: Präsenzunterricht, Testpflicht zweimal pro Woche für alle
  • Hochschulen: Hybridbetrieb
  • Arbeitsplatz/Homeoffice: Pflicht zum Homeoffice wo es möglich ist, verpflichtende Testangebote für ArbeitnehmerInnen bei Präsenz (2x pro Woche)
  • Alten- und Pflegeheime: Vollständig geimpfte Personen und Genesene brauchen keinen Test mehr (gilt bereits ab 12. Mai 2021), keine Maskentragepflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohnenden im Bewohnerzimmer (gilt bereits ab 12. Mai 2021), keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag (gilt bereits ab 15. Mai 2021)
  • Gastronomie: Außengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Medizinische Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), ggf. Einschränkung der Öffnungszeiten
  • Alkoholkonsum: Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen (außerhalb der Gastronomie)
  • Erweiterte Maskenpflicht: in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden und Fußgängerzonen; generelle Empfehlung der medizinischen Maske für Innenräume, ÖPNV und immer, wenn die Mindestabstände nicht gehalten werden können
  • Körpernahe Dienstleistungen: Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), tagesaktuelle Testpflicht für nicht vollständig Geimpfte oder Genesene
  • Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte): Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur zu bestimmten Zwecken möglich (insbesondere beruflich, öffentliches Interesse), strenge Hygienevorgaben, Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflicht sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch; außer berufliche, dienstliche Zusammenkünfte), tagesaktueller Testnachweis nötig
  • Veranstaltungen unter freiem Himmel: Unter strengen Hygieneauflagen mit max. 100 (ungeimpften) Personen, Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch) und tagesaktuellem Test; das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.
  • Freizeit- und Amateursport: Auf allen Sportanlagen (mit Ausnahme Schwimmbäder) entsprechend Kontaktregeln, Individualtermine Fitnessstudios unter strengen Hygienevorgaben (Kontaktdatenerfassung, möglichst elektronisch; tagesaktueller Test); wie bisher: Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14) ist möglich
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Öffnung der Freizeitangebote unter freiem Himmel (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks etc.) mit bisherigen Auflagen der CoKoBeV insbesondere Terminvereinbarung, Öffnung der Innenräume von Museen, Schlössern, Zoos und Galerien usw. mit Anmeldung und Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht
  • Clubs, Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie (nur Außengastronomie) mit tagesaktuellem Test, s.u. – keine Tanzveranstaltungen.
  • Prostitutionsstätten: Geschlossen
  • ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr: Maskenpflicht (medizinische Masken, OP-, FFP2-Maske oder gleichwertige)
  • Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze: Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche bei längerem Aufenthalt

 

Liegt die vom RKI für den Kreis ausgewiesene Inzidenz ab Freitag für weitere 14 Tage in Folge unter 100 oder liegt sie fünf Tage in Folge unter 50 greift ab dem nächsten Tag Stufe 2 der Landesregelung, die weitere Öffnungen mit sich bringen würde.

 

Die Bundesnotbremse gilt wieder, sobald die vom RKI für den Kreis ausgewiesene Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt. Die Bundesnotbremse greift in dem Fall wieder ab dem übernächsten Tag.

 

Weitere Infos unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln

Quelle: Kreis Bergstraße