Kommuneneu heuteGesamt-fälleGeneseneTodesfälle
Abtsteinach082782
Bensheim*/**/***11316120861
Biblis033630411
Birkenau02512371
Bürstadt383077319
Einhausen01931802
Fürth045743413
Gorxheimertal01591552
Grasellenbach22352186
Groß-Rohrheim118716115
Heppenheim41241115335
Hirschhorn01131008
Lampertheim*51559139756
Lautertal01981801
Lindenfels019917820
Lorsch138635910
Mörlenbach13393248
Neckarsteinach01081051
Rimbach22632443
Viernheim21701156729
Wald-Michelbach342939114
Zwingenberg11761621
Kreis Bergstraße insgesamt26107589908318

 

*Korrektur: Bei den Ermittlungen hat sich herausgestellt, dass sich bei einem Fall der tatsächliche Wohnsitz in Bensheim und nicht in Lampertheim befindet. Die Statistik wurde entsprechend korrigiert.

**Korrektur: Bei den Ermittlungen hat sich herausgestellt, dass eine positiv getestete Person, die hier als wohnhaft in Bensheim verzeichnet war, ihren dauerhaften Aufenthaltsort außerhalb des Kreises hat. Der Fall wurde an das zuständige Gesundheitsamt abgegeben. Die Statistik wurde entsprechend korrigiert.

***Erläuterung zu den gemeldeten Todesfällen: Bei der Zählung der Todesfälle wurde auf die Zählweise des RKI und des Landes Hessen umgestellt und die Meldungen abgeglichen. Als COVID-19-Todesfälle werden demnach alle Infizierten gezählt, die als COVID-19-Fälle erfasst werden und die im Laufe der Infektion verstorben sind. In diesem Kontext wurden zwei Todesfälle in Bensheim (64 J., 90 J.) als Corona-Todesfälle nacherfasst.

Informationen zu betroffenen Einrichtungen

In folgenden Einrichtungen gibt es mindestens einen neuen positiven Fall:

Schulen/Kitas:

 

  • Heinrich-Böll-Schule, Fürth
  • Pestalozzischule, Lampertheim

Informationen zu Patienten in Krankenhäusern

 

Anzahl der Patienten mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße

 

20

 

 

Anzahl der Patienten mit Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße

 

 

3

 

 

Personen aus dem Kreis Bergstraße, die sich mit einer bestätigten Corona-Infektion in stationärer Behandlung befinden

 

23

 

 

Inzidenz

Inzidenz nach RKI62,9

 

 

Übersicht des Landes Hessen, in welchen hessischen Landkreisen ab welchem Zeitpunkt die Corona-Notbremse greift:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse

 

Anzahl der bereits erfolgten Erst- und Zweitimpfungen im Impfzentrum des Kreises Bergstraße (Stand Vortag)

Erstimpfungen72.144

 

Zweitimpfungen25.358

 

 

Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Pandemie im Kreis Bergstraße finden Sie unter www.kreis-bergstrasse.de/corona

 

Kreis verlässt Bundesnotbremse

Das RKI weist heute für den Kreis Bergstraße den fünften Werktag in Folge eine Inzidenz unter 100 aus. Der Kreis verlässt somit ab Freitag, 21.05.2021, 0 Uhr, die Bundesnotbremse. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann die hessischen Infektionsschutz-Regeln der Stufe 1:

  • Ausgangsbeschränkungen: Keine
  • Kontaktregeln: jetzt zwei Hausstände plus Geimpfte/Genesene
  • Verkaufsstätten, Einzelhandel: Öffnung des Einzelhandels außerhalb der Grundversorgung als „click and meet“ mit Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht
  • Kita: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Hinweis: Der Appell der Hessischen Landesregierung, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, entfällt.
  • Schule: Jahrgangsstufen 1-6 Präsenzunterricht, Jahrgangsstufen 7-11; Wechselunterricht, alle Abschlussjahrgänge: Präsenzunterricht, Testpflicht zweimal pro Woche für alle
  • Hochschulen: Hybridbetrieb
  • Arbeitsplatz/Homeoffice: Pflicht zum Homeoffice wo es möglich ist, verpflichtende Testangebote für ArbeitnehmerInnen bei Präsenz (2x pro Woche)
  • Alten- und Pflegeheime: Vollständig geimpfte Personen und Genesene brauchen keinen Test mehr (gilt bereits ab 12. Mai 2021), keine Maskentragepflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohnenden im Bewohnerzimmer (gilt bereits ab 12. Mai 2021), keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag (gilt bereits ab 15. Mai 2021)
  • Gastronomie: Außengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Medizinische Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), ggf. Einschränkung der Öffnungszeiten
  • Alkoholkonsum: Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen (außerhalb der Gastronomie)
  • Erweiterte Maskenpflicht: in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden und Fußgängerzonen; generelle Empfehlung der medizinischen Maske für Innenräume, ÖPNV und immer, wenn die Mindestabstände nicht gehalten werden können
  • Körpernahe Dienstleistungen: Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), tagesaktuelle Testpflicht für nicht vollständig Geimpfte oder Genesene
  • Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte): Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur zu bestimmten Zwecken möglich (insbesondere beruflich, öffentliches Interesse), strenge Hygienevorgaben, Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflicht sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch; außer berufliche, dienstliche Zusammenkünfte), tagesaktueller Testnachweis nötig
  • Veranstaltungen unter freiem Himmel: Unter strengen Hygieneauflagen mit max. 100 (ungeimpften) Personen, Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch) und tagesaktuellem Test; das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.
  • Freizeit- und Amateursport: Auf allen Sportanlagen (mit Ausnahme Schwimmbäder) entsprechend Kontaktregeln, Individualtermine Fitnessstudios unter strengen Hygienevorgaben (Kontaktdatenerfassung, möglichst elektronisch; tagesaktueller Test); wie bisher: Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14) ist möglich
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Öffnung der Freizeitangebote unter freiem Himmel (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks etc.) mit bisherigen Auflagen der CoKoBeV insbesondere Terminvereinbarung, Öffnung der Innenräume von Museen, Schlössern, Zoos und Galerien usw. mit Anmeldung und Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht
  • Clubs, Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie (nur Außengastronomie) mit tagesaktuellem Test, s.u. – keine Tanzveranstaltungen.
  • Prostitutionsstätten: Geschlossen
  • ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr: Maskenpflicht (medizinische Masken, OP-, FFP2-Maske oder gleichwertige)
  • Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze: Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche bei längerem Aufenthalt

 

Liegt die vom RKI für den Kreis ausgewiesene Inzidenz ab Freitag für weitere 14 Tage in Folge unter 100 oder liegt sie fünf Tage in Folge unter 50 greift ab dem nächsten Tag Stufe 2 der Landesregelung, die weitere Öffnungen mit sich bringen würde.

 

Die Bundesnotbremse gilt wieder, sobald die vom RKI für den Kreis ausgewiesene Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt. Die Bundesnotbremse greift in dem Fall wieder ab dem übernächsten Tag.

 

Weitere Infos unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln

Quelle: Kreis Bergstraße