Der Kreis Bergstraße informiert:

Bekannte Erkrankungsfälle, Genesene und Patienten in stationärer Behandlungen im Kreis:

Heppenheim (KB) – Im Kreis Bergstraße gibt es 11 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle. Insgesamt sind damit 252 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es derzeit insgesamt 96 Personen aus dem Kreis, die vor einiger Zeit positiv auf das Virus getestet wurden und die mittlerweile genesen sind. Zudem hatte es (Ende März) einen Todesfall gegeben. Damit sind im Kreis Bergstraße aktuell 155 Fälle bekannt, die momentan mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert sind.

Es gibt derzeit 11 Patienten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und die sich in stationärer Behandlung in den Krankenhäusern im Kreis Bergstraße befinden.

Anzahl der bekannten Coronainfektionen, Stand 08.04.2020

KommuneFälle bis gesternneu heuteGesamt-zahl Infiziertedarunter: bereits genesene Infizierte
Abtsteinach2 22
Bensheim2322512
Biblis3251
Birkenau101113
Bürstadt211223
Einhausen8 82
Fürth12 128
Gorxheimertal6 6 
Grasellenbach5 52
Groß-Rohrheim1 11
Heppenheim171187
Hirschhorn2 21
Lampertheim5225428
Lautertal6 63
Lindenfels1 1 
Lorsch12 123
Mörlenbach8192
Neckarsteinach7 72
Rimbach7 73
Viernheim281296
Wald-Michelbach3 31
Zwingenberg7 76
Kreis Bergstraße insgesamt2411125296

 

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich in häusliche Quarantäne gestellt.

Hinweis, insbesondere für die Osterfeiertage:

Aufenthalte im öffentlichen Raum sind weiterhin – und auch über die Osterfeiertage – nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die dieses Abstandsgebot gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Öffnungszeiten über Ostern

Laut dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Corona-Verordnung, werden die Geschäfte an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag nicht öffnen. Ostersamstag gelten dagegen die gewohnten Öffnungszeiten. Am Gründonnerstag dürfen die Geschäfte in Hessen bis 22 Uhr geöffnet bleiben.