Der Kreis Bergstraße informiert:

Erkrankungsfälle im Kreis:

Heppenheim (KB) – Im Kreis Bergstraße gibt es 11 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle. Insgesamt sind damit 84 nachgewiesene Infektionsfälle im Kreis Bergstraße bekannt.

 Anzahl der bekannten Coronainfektionen Stand 23.03.2020
KommuneFälle bis gesternneu heuteGesamt
Abtsteinach2 2
Bensheim11 11
Biblis1 1
Birkenau1 1
Bürstadt4 4
Einhausen3 3
Fürth5 5
Gorxheimertal0 0
Grasellenbach3 3
Groß-Rohrheim1 1
Heppenheim5 5
Hirschhorn1 1
Lampertheim22628
Lautertal1 1
Lindenfels0 0
Lorsch224
Mörlenbach0 0
Neckarsteinach1 1
Rimbach112
Viernheim516
Wald-Michelbach1 1
Zwingenberg314
Kreis Bergstraße insgesamt731184

 

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich in häusliche Quarantäne gestellt.

Kommunen: Vermieter sollen kulant sein

Der Landrat und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises Bergstraße rufen angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie alle Vermieter gewerblicher Immobilien dazu auf, ihren Mietern durch kulante Regelungen in den nächsten Wochen entgegen zu kommen. Besonders für die Gastronomie, aber auch für viele andere kleine Gewerbetreibende stellten die aktuellen Einschränkungen und Verbote große Probleme dar. Viele von ihnen würden hierdurch in eine existenzielle wirtschaftliche Krise gebracht. Zwar herrsche allenthalben großes Verständnis für die Notwendigkeit der vom Staat angeordneten Maßnahmen, doch hätten viele Gewerbetreibende schlichtweg Angst um ihre Existenz.

In ihrem gemeinsamen Aufruf danken die Verwaltungschefs den Unternehmerinnen und Unternehmern daher für deren Umsicht und verantwortungsbewusstes Handeln. Die notwendigen Schließungen und Beschränkungen seien vor Ort weitgehend vorbildlich umgesetzt worden. Gleichzeitig bitten sie aber die Vermieter beziehungsweise Verpächter gewerblicher Immobilien mit ihren Vertragspartnern ins Gespräch zu kommen und großzügig über vorübergehende Erleichterungen bei der Miete oder Pacht nachzudenken.

Wo erforderlich, gingen die Städte und Gemeinden mit gutem Beispiel voran und gewährten ihrerseits entsprechende Nachlässe oder Stundungsregelungen. Abzuwägen seien hier nämlich kurzfristige wirtschaftliche Vorteile gegen eine langfristig positive Entwicklung. Es sei niemandem gedient, wenn die Gewerbemiete irgendwie zusammengekratzt werde, die Geschäfte aber hinterher pleite seien und darunter zumindest mittelfristig dann auch die Einnahmen der Vermieter litten – von den Schäden für die Innenstädte ganz zu schweigen. In jedem Einzelfall müsse daher angesichts der aktuellen Umstände im Zusammenhang mit der Bekämpfung des „Corona-Virus“ eine nachhaltige Lösung gefunden werden, so die Chefs der Kommunen in ihrer gemeinsamen Mitteilung!

Bei Fragen zu Corona nicht den Notruf wählen!

In den letzten Tagen wurde bei Fragen zum Coronavirus verstärkt die Notrufnummer 112 angerufen. Der Kreis Bergstraße weist nachdrücklich darauf hin, dass die Notrufnummer 112 ausdrücklich nur in Notfällen angerufen werden darf! Der Missbrauch der Notrufnummer ist strafbar.

Für Fragen zum Coronavirus oder der aktuellen, durch den Coronavirus ausgelösten Krise stehen verschieden Info-Hotlines des Landes oder des Bundes zur Verfügung:

Info-Hotline des Landes Hessen zu medizinischen Fragen für Bürgerinnen und Bürger

Telefonnummer: 0800 555 4666 (täglich von 8-20 Uhr)

Info-Hotline des Landes Hessen für alle anderen Fragen zur Coronakrise

Telefonnummer 0611 32 111 000 (täglich von 8-20 Uhr).

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit

Telefonnummer: 030 346 465 100 (Mo – Do: 8 bis 18 Uhr und Fr: 8 bis 12 Uhr)

Kreis und Kommunen warnen vor Betrugsmaschen

Wie bereits berichtet, warnt der Kreis Bergstraße vor Betrugsmaschen an der Haustür. Zudem finden auch immer mehr Online-Betrugsversuche statt, mit denen die Sorge der Bürgerinnen und Bürger vor dem Coronavirus ausgenutzt werden soll.

Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger daher, gerade im Umgang mit E-Mails Folgendes zu beachten:

  • Seien Sie vorsichtig, wenn die E-Mail Inhalte enthält, die darauf abzielen, dass Sie auf Verlinkungen (Links) oder auf den Anhang klicken
    • Ist das die gewohnte Form des jeweiligen Anbieters/Absenders?
    • Stehe ich zurzeit überhaupt in Korrespondenz zu diesem Absender?
    • Erwarte ich eine E-Mail von diesem Absender?
  • Seien Sie vorsichtig, wenn die E-Mail ausführbare Anhänge enthält, wie zum Beispiel (*.exe, *.com, *.scr, *vbs, *js,*doc, *docx, uvm)
  • Achten sie besonders darauf, dass sie keine Dateien mit doppelten Dateiendungen öffnen (*pdf.exe)

Im Zweifelsfall sollten Sie solche Nachrichten einfach löschen, anstatt sie zu öffnen!

Durchführung von Trauerfeiern und Beerdigungen

Landrat Christian Engelhardt und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises Bergstraße haben heute im Rahmen ihrer täglichen Telefonkonferenz eine Vereinbarung über die weitere Durchführung von Trauerfeiern und Beerdigungen getroffen.

Es gelten ab sofort folgende Empfehlungen:

  • Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen, sollen Beerdigungen und Trauerfeiern im engsten Familien- und/oder Freundeskreis stattfinden. Ziel muss es sein, dass so wenige Personen wie möglich zusammenkommen. Eine absolute, nicht überschreitbare Obergrenze ist die Teilnehmerzahl von maximal 20 Personen inklusive des erforderlichen Fachpersonals (Pfarrer, Sargträger, Beerdigungsinstitut usw.).
  • Trauerfeiern dürfen nicht in geschlossenen Räumen stattfinden.
  • Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand von 2 Metern zueinander zu halten. Ausnahmen gelten nur bei Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Die vorstehenden Hinweise gelten für die gesamte Dauer und für den Ablauf von Trauerfeiern und Beerdigungen.
  • Die Verantwortlichen (Bestatter) haben auf die Einhaltung der vorstehenden Hinweise zu achten. Sie haben außerdem alle Teilnehmenden in eine Anwesenheitsliste mit mindestens der Angabe von Vor- und Zuname, vollständige Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer) und der Telefonnummer der gewöhnlichen Erreichbarkeit zu erfassen. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von 4 Wochen aufzubewahren und dem Gesundheitsamt des Kreises Bergstraße auf Nachfrage sofort und vollständig auszuhändigen.

Eine Änderung dieser Empfehlungen, insbesondere bei geänderten rechtlichen Grundlagen, bleibt vorbehalten.

Durchführung von standesamtlichen Trauungen

Aufgrund der Verordnung des Landes Hessen sowie der Deutschen Regierungschefs, soziale Kontakt auf das Minimum zu reduzieren, wurde zwischen den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern als weitere Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus vereinbart, dass bei standesamtlichen Trauungen neben der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten nur noch das Brautpaar zugegen sein kann.