Viernheim (Stadt Viernheim) – Unmut über die Kostensteigerung von rund 400.000 Euro ist nur bei erstem Hinsehen verständlich. Die Kritik am Handeln der Stadtverwaltung geht angesichts der Faktenlage fehl. Es ist klarzustellen:

  1. Über eine Kostensteigerung von 50 Prozent zu sprechen, ist unzutreffend. Die erste überschlägige Kostenschätzung durch einen Viernheimer Architekten im Jahre 2016 lag bei rund 1,5 Millionen Euro. Im Jahre 2017 wurde – nun auf der Basis einer breiteren Informationslage – eine konkretisierte Kostenberechnung vorgenommen, die mit 1.930.000 Euro abschloss.
  2. Die Ausführung der Um- und Ausbaumaßnahme fußt auf der Bau- und Ausstattungsbeschreibung der staatlichen Landesbehörde „Landesbetrieb Immobilien Hessen“ (-LBIH-). Sie ist u.a. für alle Polizeidienstgebäude zuständig. Die Ausstattung war Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen und kann somit nicht ursächlich für die Kostensteigerungen sein. Tatsächlich waren die in den Kostenberechnungen fiktiv angesetzten Werte leider tatsächlich nicht erreicht worden. Es gab teilweise erhebliche Überschreitungen. Zudem gingen für mehrere Gewerke keine verwertbaren Angebote oder nur ein einziges Angebot ein. Für den Fall, dass keine Angebote vorgelegt werden, sieht die VOB und die städt. Dienstanweisung zur Vergabe von Bauleistungen das Verhandlungsverfahren vor. Entsprechend dieser rechtlichen Vorgaben wurde gehandelt.
    Die Kostenberechnung stellt stets eine Kostenprognose auf der Grundlage tatsächlich ausgeführter und zuletzt abgerechneter Arbeiten dar. Konjunkturelle Schwankungen können bei einer solchen Prognose nicht berücksichtigt werden. Die aktuelle Marktsituation ist immer erst dann konkret einschätzbar, wenn die Submissionsergebnisse vorliegen und die Aufträge erteilt werden.
    Das Magistratskollegium wurde bei den Einzelvergaben stets über die Umstände informiert. Insbesondere war und ist dem Magistrat bekannt, dass aufgrund der augenblicklichen guten Baukonjunktur ein „normaler“ Wettbewerb in den Ausschreibungsverfahren nicht gegeben ist. Die Handwerksbetriebe sind grundsätzlich bestens auf längere Zeit ausgelastet.
    Weiterhin ist aufgrund der besonderen Anforderungen durch den künftigen Nutzer (Sicherheitsbehörde!) an den Baustandard ein erhöhter Planungsaufwand in der Bauphase zu verzeichnen. Dies führte – neben den notwendigen zusätzlichen Verhandlungen zu den Auftragsvergaben – zu erhöhtem Zeitaufwand der Fachplaner, was sich folgerichtig in erhöhten Zahlungen für deren besondere Leistungen widerspiegeln wird.
    Wegen der Aufwendungen für polizeispezifische Einrichtungen hat sich das Land Hessen als Mieter verpflichtet, einen Anteil von rd. 257.000 € der Kosten zu übernehmen. Dieser Anteil wurde auf der Grundlage der Gesamtkostenannahme von 1.930.000 € errechnet und vereinbart.
  3. Unzutreffend ist auch der Vorwurf, es sei bei der durchgeführten beschränkten Ausschreibung im Vorfeld keine Abfrage einer Interessensbekundung bei den ausgewählten Firmen erfolgt. Richtig ist, dass diese sowohl vom Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt als auch vom Architekten vorgenommen wurde.
    Die Ausschreibungen selbst wurden entsprechend der einschlägigen rechtlichen Vorschriften entweder in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) veröffentlicht, oder aber es wurden im Falle der Möglichkeit freihändiger Vergaben (d.h. bei einem Auftragswert bis zum 100.000 € netto je Gewerk) mindestens 5 leistungsfähige Firmen (nach vorheriger Anfrage, ob Interesse an der Teilnahme besteht) aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Bedauerliche Erfahrung war, dass noch nicht einmal alle vorab befragten  Firmen tatsächlich ein Angebot vorgelegt haben. Aus welchen Gründen die Betriebe sich so verhielten, kann von der Kommune nicht aufgeklärt werden. 
  4. Aus Kostengründen verzichtet die Verwaltung bewusst auf Inserate in mehreren Tageszeitungen. Zudem ist die Anzahl für den Postumbau qualifizierter Firmen nicht unbeschränkt. Aufgrund der Vorgaben des Landes Hessen sind die Mitarbeiter sämtlicher teilnehmender Firmen einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Allein schon daraus folgt, dass nicht unbeschränkt Firmen zum Einsatz kommen können.
  5. Der Vorwurf, kostenintensive Maßnahmen hätten vermieden werden können, hält näherer Prüfung nicht stand. Aufgabe des Architekten war u.a., die bereits vorhandenen Fassadenöffnungen des Postgebäudes zur Vermeidung von Mehrkosten zu erhalten. Dem wurde gefolgt, was jedoch Auswirkungen auf die Gestaltung der vorhandenen Innenaufteilung hatte (sog. „runde Ecken“). Inwieweit hier bei einer Fassadenänderung und einer anderen Grundrissgestaltung Kosten hätten gespart können, ist rein spekulativ. Selbstverständlich wurden die Angaben des Architekten und der Fachingenieure im Vorfeld geprüft. Und nicht nur intern von der Stadtverwaltung sondern auch extern von dem LBIH. Verzichtbar ist von der Ausstattung nichts. Die Standards in Sachen Schutz + Sicherheit setzt die Polizei als künftiger Nutzer.