Mannheim (Stadt Mannheim) – Am Donnerstagnachmittag (15.9.22) führten Beamte des Hauses des Jugendrechts, des Kriminalkommissariats Mannheim und Mitarbeitende des städtischen Ordnungsdienstes erneut Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Stadtgebiet Mannheim durch. Bereits in der Vergangenheit wurden die Kontrollen mit Hilfe jugendlicher Testkäufer in Supermärkten, Kiosken und bei Einzelhändlern durchgeführt.
 
Mit der Unterstützung eines Jugendlichen wurde bis in den frühen Abend hinein gezielt versucht, hochprozentige Alkoholika und Tabakwaren zu kaufen. Die immer noch ernüchternde Bilanz: In acht von fünfzehn Fällen wurde die Ware ohne weiteres an den Jugendlichen verkauft. Immerhin: Bei den letzten Testkäufen hielten sich lediglich drei von zwölf Verkaufsstellen an die gesetzlichen Vorgaben.
 
Gegen die betroffenen Verkäuferinnen und Verkäufer wird nun Anzeige erstattet. Sie haben mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. So liegt der Regelsatz für betroffene Angestellte bei 300 Euro – für die Inhaberinnen und Inhaber, sollten diese selbst verkauft haben, sogar bei 2.000 Euro.
 
Die Ergebnisse der gestrigen Kontrollaktion zeigen, wie notwendig diese sind, um die Sensibilität in Teilen des Handels für die Einhaltung des Jugendschutzes zu stärken. Auch zukünftig werden deshalb die Kontrollmaßnahmen in gemeinsamer und bewährter Zusammenarbeit von der Stadt Mannheim und dem Polizeipräsidium Mannheim fortgesetzt.
 
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren von Minderjährigen weder erworben noch konsumiert werden. Gleiches gilt für Spirituosen und deren Mischgetränke. Der Erwerb und Konsum von Bier und Wein ist ab einem Alter von 16 Jahren legal.