Südhessen/Viernheim (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Im September 2017 verursachte ein osteuropäischer Transporterfahrer auf der A 67 bei Rüsselsheim als Geisterfahrer einen Verkehrsunfall mit drei Toten. Der Wagenlenker hatte damals 3,4 Promille. Im April verursachte ebenfalls ein Transportfahrer aus Osteuropa im Bereich der Rastanlage Bergstraße einen Unfall mit einer schwerverletzten Person. Ein Atemalkoholtest zeigte 2,72 Promille an.

Erst im Dezember 2018 konnte ein ebenfalls osteuropäischer Lkw-Fahrer bei Darmstadt nur durch ein als Sperre eingesetztes Streufahrzeug gestoppt werden. Auch dieser Brummifahrer stand deutlich unter Alkoholeinwirkung. Ein Test zeigte 2,3 Promille an. Weitere Fälle mit alkoholisierten Lkw-Fahrern aus Osteuropa registrierten die Ordnungshüter zudem unter anderem im August 2018 und im November 2018 auf der A 67.

Mit einer großangelegten Kontrolle auf der A 67 bei Viernheim überprüfte die Polizei am Sonntagabend (20.1.2019) nun 43 Lastwagen- und 38 Transporterfahrer hinsichtlich des Einflusses von Alkohol und Drogen.

Die positive Nachricht vorweg: Keiner der kontrollierten Brummifahrer stand und Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Im Rahmen der Kontrollen behielten die Polizisten aber wegen Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot, wegen illegaler Personenbeförderung und in neun Fällen wegen Verstößen gegen die geltenden Lenk- und Ruhezeiten insgesamt einen Betrag von 11.400 Euro in Form von Sicherheitsleistungen und im Rahmen von Gewinnabschöpfungsverfahren von ausländischen Transporteuren ein.

Ein Brummifahrer aus Osteuropa händigte den Beamten bei der Kontrolle einen gefälschten Führerschein aus. Ihn erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung.

Ein Autofahrer stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Drogen. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Die Polizei erstattete Anzeige wegen Verstoßes gegen Betäubungsmittelgesetz. Genauso wie gegen den Beifahrer in einem Kleintransporter, der kleine Mengen Amphetamin, Haschisch und Marihuana bei sich hatte.

Zudem fanden die Gesetzeshüter in einem Transporter zahlreiche elektronische Geräte. Kaufbelege oder Eigentumsnachweise konnten die Insassen nicht vorlegen. Ein Computer war im polizeilichen Fahndungssystem als gestohlen registriert. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher und prüfen nun, ob sie weiteren Straftaten zugeordnet werden können.