Südhessen: Über 400 Motorräder kontrolliert/Polizei untersagt in 10 Fällen die Weiterfahrt-11 Fahrverbote drohen
Südhessen (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Am Sonntag (07.05.2023) führten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen mit Unterstützung fachkundiger Kollegen aus Baden- Bürttemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern umfangreiche Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt auf motorisierte Zweiräder in Südhessen durch. Kontrollstellen waren unter anderem bei Rothenberg-Kortelshütte, im Bereich Hutzwiese/Vierstöck auf der Bundesstraße 47 bei Reichelsheim, bei Lindenfels und im Bereich „Kornsand“ bei Trebur eingerichtet. In diesem Zusammenhang fanden auch Geschwindigkeitsmessungen sowie mobile Kontrollen durch Zivilmotorräder und Zivilstreifen statt. 66 Autofahrer und über 400 Motorräder wurden hierbei von den Ordnungshütern genauer unter die Lupe genommen.
Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachungen wurden 111 Verstöße festgestellt. Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Motorradfahrer auf der Kreisstraße 211 bei Brombachtal. Er befuhr die Strecke, auf der maximal 70 km/h zulässig sind, mit 123 Stundenkilometern. Ihm drohen nun 480 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Insgesamt drohen nun 9 Bikern und zwei Autofahrern Fahrverbote, weil sie dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 Stundenkilometer überschritten.
10 Mal waren Fahrten an den Kontrollstellen beendet: An drei Motorrädern wurden an den Reifen unzureichende Profiltiefen festgestellt, sodass die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt werden musste. Ebenso wie vier Bikern, bei denen der DB-Killer fehlte, drei Motorradfahrern mit unzulässigen Anbauteilen und einem ohne Katalysator. Gegen zwei Motorradfahrer und einen Autofahrer leiteten die Ordnungshüter Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Bei 47 Motorrädern wurden technische Mängel festgestellt. Durch diese Veränderungen waren in 16 Fällen die Betriebserlaubnisse erloschen. 59 Fahrerinnen und Fahrer müssen außerdem anhand von ausgestellten Mängelkarten in den nächsten Tagen der Polizei den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Maschinen nachweisen.