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Südhessen/Lorsch/Weiterstadt (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Überregional tätigen Straftätern, die in großen Teilen der Bevölkerung das Sicherheitsgefühl nachhaltig beeinträchtigen, waren am Mittwoch (14.10.), Zivilfahnder aus Hessen und dem Saarland ganztägig gemeinsam auf den Hauptverkehrsrouten im Bereich der südhessischen Autobahnen auf der Spur.

Hierbei gingen den Ordnungshütern gegen 19.30 Uhr, auf der A 67 bei Lorsch, zwei Tatverdächtige eines räuberischen Diebstahls zwei Tage zuvor in Remscheid ins Netz. In einer dortigen Drogerie riss sich einer der Täter, der nun kontrollierte 31-Jähriger Fahrer des Autos, nach dem Festhalten durch eine Kassiererin los, konnte aber anschließend von der Polizei festgenommen werden. Der 31-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in Remscheid später wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein weiterer an dem Diebstahl Beteiligter konnte flüchten. Ob es sich hierbei um den 32 Jahre alten Beifahrer des Mannes gehandelt hat, müssen nun die weiteren polizeilichen Ermittlungen zeigen. Der 32-Jährige dürfte sich nach derzeitigem Ermittlungsstand zudem illegal im Bundesgebiet aufhalten. Im Fahrzeug fanden die Beamten Drogerieartikel und Rasierklingen im Wert von rund 2000 Euro. Die Polizei stellte das mutmaßliche Diebesgut sicher und nahm das Duo fest. Die beiden Männer werden im Laufe des Donnerstags (15.10.) einem Haftrichter vorgeführt.

Bereits gegen 19.00 Uhr stoppten die Zivilfahnder auf der A 5 bei Weiterstadt ein Fahrzeug, mit einem 43 Jahre alten Insassen auf der Rückbank. Eine Überprüfung ergab anschließend, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen 14-fachen Diebstahls der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg über eine Geldstrafe von 2700 Euro vorlag. Der 43-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Seine Arbeitgeberin beglich später den Betrag, worauf der Festgenommene wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.

Insgesamt überprüfte die Polizei im Rahmen der Kontrolle 39 Fahrzeuge sowie 81 Personen und erstattete zudem unter anderem vier Strafanzeigen wegen Diebstahls, illegalen Aufenthalts und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.