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Südhessen/Kreis Bergstraße (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Am Sonntagmittag (05.07.2020) überwachten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der A 5 und der A 67, insbesondere im Bereich Bergstraße, das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen.

Die Ordnungshüter stoppten hierbei insgesamt sieben Fahrer, die sich nicht an das Fahrverbot hielten und auch keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten. Die Weiterfahrt wurde jeweils bis 22.00 Uhr von der Polizei untersagt. Auf die Kontrollierten kommen nun Bußgelder zu.

Auf der A 67 bei Einhausen kontrollierte die Polizei einen 29 Jahre alten Sattelzug-Fahrer aus Osteuropa, der neben dem Sonntagsfahrverbot auch gegen geltende internationale Transportbestimmungen verstoßen hatte und bei dem die Beamten zudem Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht feststellten. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1500 Euro fällig. Der Fahrer und der Transportunternehmer erhalten entsprechende Anzeigen.

Ein Sattelzug aus Südeuropa, der auf der A 67 bei Lorsch gestoppt wurde, beförderte Luftfracht. Die von den beiden Fahrern vorgelegte Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot war bereits seit über einem Jahr abgelaufen. In diesem Fall waren im Rahmen des Verfallverfahrens an Ort und Stelle 3000 Euro fällig.