Kreis Bergstraße (KB) -Die Inzidenz im Kreis Bergstraße lag am Freitag, dem 18. Dezember 2020 erstmals über 200. Aufgrund der für Freitag gemeldete Zahl an Neuinfektionen wird die Inzidenz am Samstag weiter steigen und damit ebenfalls über 200 liegen. Für Sonntag ist aufgrund der sehr hohen Fallzahlen der letzten drei Tage mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass die Inzidenz ebenfalls über 200 liegen wird. Dies wäre dann der dritte Tag in Folge mit einer Inzidenz über 200. Gemäß dem hessischen Eskalationskonzept zur Eindämmung des Coronavirus wäre damit die Stufe „schwarz“ erreicht und der Kreis Bergstraße müsste gemäß dem hessischen Eskalationskonzept u.a. eine Ausgangssperre erlassen.

Für den Fall, dass dies so eintritt, würde ab Montag, 21. Dezember 2020, Folgendes gelten:

Gemäß dem hessischen Eskalationskonzept gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr früh. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen zuzulassen, insbesondere zur

    • ​Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
    • Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
    • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
    • Begleitung Sterbender,
    • Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen, 
    • Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention.

Sonderregeln gelten für Heiligabend und die beiden Weihnachtsfeiertage, also die Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020: Am 24. Dezember 2020 beginnt die nächtliche Ausgangssperre um 24 Uhr. Am 25. und 26. Dezember 2020 beginnt die nächtliche Ausgangssperre um 22 Uhr.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung bei Transporten im Gesundheitswesen bis zum Ablauf des 19. Januar 2021 verlängert.
  • In den Schulen findet ab Klassenstufe 8 Wechselunterricht statt. Der Unterricht soll nach Möglichkeit so gestaltet sein, dass zwischen den Schülerinnen und Schülern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Außerdem dürfen Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen zu Besuchszwecken nur dann betreten werden, wenn Besucher mindestens einen aktuellen negativen PoC-Antigentest auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus-SARS-CoV-2 nachweisen können. PoC-Antigentests müssen unmittelbar vor Beginn des Besuchs durchgeführt werden.
  • Diese Regeln zur Maskenpflicht, dem Wechselunterricht und dem Nachweis eines negativen Coronavirustests für Besucher von Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer oder pflegebedürftiger Menschen gelten bis zunächst 19. Januar 2021.

Die entsprechende Allgemeinverfügung würde am Sonntag, 20. Dezember 2020, als sogenannte Eilbekanntmachung auf der Webseite des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de veröffentlicht werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße werden gebeten, sich dort entsprechend zu informieren.

Die Allgemeinverfügung wird wieder aufgehoben, wenn entsprechend den Bestimmungen des Landes Hessen die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 200 liegt.