Kreis Bergstraße (KB) –  Seit März 2020, kurz nach Beginn der Corona-Pandemie, informiert Landrat Christian Engelhardt täglich über die Sozialen Medien die Bevölkerung des Kreises Bergstraße über die aktuelle Lage und beantwortet Fragen von Bürgerinnen und Bürgern. Fast 200 Live-Sendungen hat der Bergsträßer Landrat so bereits durchgeführt. Sein Beweggrund: „Für mich als Landrat ist es wichtig, die Bevölkerung aus erster Hand so umfassend wie möglich zu informieren. Ich erlebe, dass die Menschen in der Krise sehr verunsichert sind. Durch diese Transparenz möchte ich Vertrauen schaffen.

Für Engelhardt bleibt aber ein Problem: Diejenigen zu informieren, die nicht auf das Internet zugreifen können. „Dabei helfen natürlich unsere Bergsträßer Medien, insbesondere die Zeitungen, die gerade in der Krise eine sehr wertvolle und gute Arbeit geleistet haben“, sagt Engelhardt. Aus diesem Grund möchte Engelhardt auch die häufigsten aktuellen Fragen, die ihm online gestellt werden, einmal schriftlich beantworten, damit auch Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben, auf diese Infos zugreifen können.

Fragen zur Corona-Impfung

Wann ist der Impfstoff erhältlich?

Landrat Engelhardt: Die Impfstoffzulassung soll möglichst noch vor Weihnachten, aber zumindest im alten Jahr erfolgen, so äußerte sich unser Gesundheitsminister Jens Spahn. Ich gehe davon aus, dass es Ende Dezember oder dann gleich zum Neuen Jahr mit den Impfungen losgeht.  28 Impfzentren in Hessen stehen bereit, die Impfung gegen das SARS-Covid-2 Virus durchzuführen. Das Impfzentrum für den Kreis Bergstraße in Bensheim ist einsatzbereit.

Wer wird zuerst geimpft?

Landrat Engelhardt: Im Bund wurde festgelegt, dass zuerst diejenigen geimpft werden, die bei einer Erkrankung an COVID-19 das höchste Risiko für Tod und schwere Erkrankung haben. Insofern erfolgt eine Priorisierung vornehmlich nach dem Alter. Außerdem werden demnach diejenigen prioritär geimpft, die an COVID-19 Erkrankte versorgen und sich dabei selbst einem erhöhten Risiko aussetzen.

Wie erhalte ich die Corona-Impfung?

Landrat Engelhardt: Die Bundesregierung plant hier ein einheitliches Anmeldeverfahren, das auch in Hessen vorgesehen ist. In der ersten Phase werden die Impfungen im Wesentlichen in speziell eingerichteten Impfzentren bzw. durch mobile Teams erfolgen. Mobile Teams werden eingesetzt in Alten- und Pflegeeinrichtungen: In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil dezentral in Einrichtungen der Regelversorgung (Arztpraxen) durchgeführt werden. Für diese Phase wird davon ausgegangen, dass ausreichend Impfstoffe für ein Impfangebot an die Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehen und ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.

Fragen zum Alltag

Kann ich Besuch empfangen – und wenn ja, wie viele?

Landrat Engelhardt: Jetzt kommt es darauf an, sich und andere zu schützen. Nur über die Weihnachtsfeiertage sind Treffen im engsten Familienkreis mit vier weiteren Personen außerhalb ihres Hausstandes möglich. Kinder, die unter 14 Jahre alt sind, werden nicht dazugezählt. Zum engsten Familienkreis zählen insbesondere Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Lebenspartner, aber auch Nachbarn, mit denen häufiger Kontakt besteht. Vor und nach Weihnachten dürfen sich nur vier Personen aus höchstens zwei Hausständen treffen.

Darf ich meine Enkel an Weihnachten besuchen?

Landrat Engelhardt: Für die Enkel gilt dasselbe, wie für die Treffen im engsten Familienkreis. Sie dürfen als Großeltern den Hausstand ihrer Enkel besuchen. Zum Hausstand gehörende Kinder unter 14 Jahren werden von ihrer Anzahl her nicht mitgezählt.

Kann meine Familie bei mir übernachten?

Landrat Engelhardt: Es ist nicht verboten, dass Verwandte bei Ihnen übernachten. Sie dürfen über Weihnachten vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis und die dazugehörigen Kinder bis 14 Jahre bei sich beherbergen. Allerdings sollten Kontakte nach Möglichkeit vermieden werden – so schwer es fällt, gilt dies auch für die Weihnachtszeit.

Welche Besuchsregelung gilt für Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser?

Landrat Engelhardt: Das Virus ist derzeit auf dem Vormarsch, auch in den Alten- und Pflegeheimen. Besuche in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen sollen trotzdem möglich bleiben, weil der soziale Kontakt gerade für die Älteren sehr wichtig ist. Sie dürfen zweimal pro Woche Besuch erhalten. Die Besucher müssen eine vom Heim gestellte oder akzeptierte FFP2- oder KN95-Maske ohne Ausatemventil tragen. Aber: Ein Besuch ist nicht möglich, wenn sie oder ihre Besucher Erkältungssymptome aufweisen Krankheitssymptome für COVID19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. Und wenn in ihrer Einrichtung eine positive Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ist ebenfalls kein Besuch möglich. Das Besuchsverbot endet vierzehn Tag nach Vornahme des Antigen-Tests wenn keine Infektion mit SARS-CoV-2 mehr vorliegt. (Nach erfolgtem Antigen-Test (PCR-Test)). Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Therapeutinnen und Therapeuten dürfen jederzeit zu Besuch kommen.
Bei einem mehrtägigen Überschreiten der Inzidenz von 200 wird der Kreis Bergstraße eine Verfügung erlassen, welche den Besuch der Heime nochmals strenger regelt. Dann wäre vor Besuch ein Antigen-Test durchzuführen.

Kann ich noch zum Friseur gehen – oder darf meine mobile FriseurIn ins Haus kommen?

Landrat Engelhardt: Die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ordnet die Schließung der Friseurbetriebe vorerst bis zum 10. Januar 2021 an. Betroffen von der Regelung sind ebenso die mobilen Friseurdienstleistungen.

Darf meine Fußpflegerin noch zu mir kommen?

Landrat Engelhardt: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel med. Fußpflege/Podologie, Physiotherapie, Ergotherapie, auch die Logopädie, medizinische Massagen, manuelle Lymphdrainagen, bleiben weiter möglich.

Kann ich zum Gottesdienst in meine Kirche gehen?

Landrat Engelhardt: Gottesdienst dürfen weitestgehend stattfinden. Wegen der Aerosolverbreitung muss jedoch auf den kirchlichen Gesang verzichtet werden. Es gilt auch: Beim Besuch der Messe ist eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Und: sie müssen sich bereits im Vorfeld zum Gottesdienst anmelden. Erkundigen sie sich am besten bei ihrer Kirche. Besonders an Weihnachten werden die vereinzelt verfügbaren Sitzplätze nur begrenzt zur Verfügung stehen. Melden Sie sich daher rechtzeitig an.

Welche Geschäfte haben jetzt noch geöffnet?

Landrat Engelhardt: Eines vorneweg: ihre Versorgung, mit allem was dazugehört, ist in jedem Fall gesichert. Auch ihre Haustiere erhalten alles, was sie brauchen. Während des sogenannten „Lockdowns“ bis vorerst 10. Januar 2021 sind viele Einzelhandelsgeschäfte geschlossen. In jedem Fall geöffnet bleiben Supermärkte, Märkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kioske und Tiermärkte. Liefer- und Abholservices sind grundsätzlich zulässig und viele Geschäfte bieten dies auch an.  Auch der Gang zur Sparkasse oder Bank ist wichtig – diese Geldinstitute haben geöffnet. Ebenso Reinigungen, Auto- und Fahrradwerkstätten. Die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sind nach wie vor für sie da und dürfen arbeiten, beispielsweise Reparaturen ausführen.

Kann ich mir mein Weihnachtsmenü liefern lassen?

Landrat Engelhardt: Ja, einige Restaurants haben geöffnet und bieten den Lieferservice an.

Was muss ich beim Reisen beachten?

Landrat Engelhardt: In der aktuellen Situation wird dringend davon abgeraten, im In- und Ausland zu verreisen. Wer ins Ausland reist, muss möglicherweise dort und auch bei der Rückkehr in Quarantäne oder benötigt ein negatives Testergebnis. Informationen hierzu finden Sie beim Auswärtigen Amt sowie beim Land Hessen.

Wann muss ich eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und Abstand halten?

Landrat Engelhardt: Die Maske muss beim Einkaufen, in Apotheken, in Banken und Sparkassen, bei Gottesdiensten, in Behörden (soweit geöffnet), bei Ärzten/Therapeuten und in Büros getragen werden. Auf öffentlichen Plätzen ist die Maske zwingend vorgeschrieben, sobald der nötige Mindestabstand Abstand zum Nächsten nicht gewährleistet ist. Plastikvisiere sind keine zulässige Mund-Nase-Bedeckung. Gleichzeitig ist das Einhalten des Mindestabstands von 1,50 m zum Nächsten vorgeschrieben. Im Öffentlichen Personennahverkehr ist alleingültig nur das Tragen der Maske Pflicht. Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass ein Mindestabstand hier oftmals nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch für Bahnhöfe und Flughäfen. Auch in Fahrzeugen, in denen sich Personen von mehr als zwei Hausständen befinden, gilt die Maskenpflicht.

Muss ich zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

Landrat Engelhardt: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bestenfalls führen diese Personen immer eine ärztliche Bescheinigung ihrer Befreiung von der Maskenpflicht mit.

Wie komme ich an die kostenlosen FFP2-Schutzmasken heran?

Landrat Engelhardt: Voraussetzung für die kostenlose Ausgabe der FFP2-Masken ist, dass sie als Versicherte, das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bestimmte Risikoerkrankungen aufweisen. Sie haben Anspruch auf einmalig drei Schutzmasken. Gehen sie bis 06. Januar 2021 dazu in ihre örtliche Apotheke. Bitte nur, wenn sie wirklich dazu berechtigt sind. Wie weisen sie nach, dass sie berechtigt sind? Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Sie weisen ihr Alter durch die Vorlage ihres Personalausweises nach.
  2. Sie füllen eine Eigenauskunft oder eine Eigenerklärung zu ihrer Erkrankung aus, die sie als Formblatt in der Apotheke erhalten.
  3. Sind sie bei der örtlichen Apotheke bekannt und lassen sie sich die Masken von einer zweiten Person zukommen, schreiben sie einfach eine Abholer-Vollmacht. Bei Apotheken, die sie nicht kennen, benötigt ihr Abholer zusätzlich zur Vollmacht ihren Personalausweis.

In der Zeit vom 01. Januar bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 dürfen nochmals sechs Schutzmasken bei der örtlichen Apotheke abgeholt werden. Auch Nicht-Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf.

Wann gibt es möglicherweise eine Ausgangssperre?

Landrat Engelhardt: Bislang liegt der Kreis Bergstraße mit der Inzidenz noch unterhalb dem kritischen Bereich für eine Ausgangssperre. Eine Ausgangssperre kann durch eine Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße erfolgen, wenn die Fallzahlen (Inzidenz) der letzten sieben Tage, gerechnet pro 100.000 Einwohner mehr als 200 Infizierte beträgt. Diese Allgemeinverfügung wird auf der Homepage des Kreises veröffentlicht. Sollte es zu Ausgangsbeschränkungen kommen, so werden diese hier angegeben. Zu rechnen ist möglicherweise mit nächtlichen Ausgehverboten. Beruflich bedingte Ausfahrten wie z. B. Rettungsdienste, Gassigehen und Apothekengänge wären soweit nötig erlaubt.

Hilfsangebote

Was mache ich, wenn ich glaube, infiziert zu sein?

Landrat Engelhardt: Wer den Verdacht hat, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, sollte zunächst – telefonisch! – den Hausarzt kontaktieren. Falls die Praxis geschlossen ist, bekommt man Hilfe beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117.

Gibt es jemanden, der für mich Einkaufen oder Botengänge erledigen kann? Oder mir Gesellschaft leistet?

Landrat Engelhardt: Ja, in einigen Städten und Gemeinden des Kreises bieten sich Bürger und Bürgerinnen an, kleinere Dienste zu übernehmen. Sehen sie auch in der Broschüre unseres Kreisseniorenbeirates nach, wer sie unterstützen kann.

https://www.kreis-bergstrasse.de/pics/medien/1_1553691777/Seniorenbroschuere_2020_-_2._Auflage.pdf

Wer kann mich zu meinem Hausarzt oder Facharzt bringen?

Landrat Engelhardt: Das übernehmen die örtlichen Taxiunternehmen gerne für Sie. Was die Bezahlung anbelangt, sprechen Sie mit ihrer Arztpraxis, die ihnen eine Verordnung für Taxifahrten ausstellt und auch mit ihrer Krankenkasse, wie die Regelungen im Einzelnen durchzuführen sind. Für Schwerbehinderte und Pflegegrade 3, 4 oder 5 gelten besondere Erleichterungen.

Möglicherweise bietet auch die Nachbarschaftshilfe in ihrer Stadt, ihrem Ort eine Mitfahrgelegenheit an. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung im Fahrzeug zu tragen.

In Notfällen wenden Sie sich bitte an einen der bekannten Rettungsdienste über die zentrale Leitstelle. Sie ist über die Telefonnummer 06252 19222 zu erreichen. Im dringen Notfall über 112.

Welche Unterstützung kann ich als nicht mehr mobile BürgerIn erhalten?

Landrat Engelhardt: Sehen Sie bitte nach in der Broschüre „Information für Seniorinnen und Senioren“, die vom Kreisseniorenbeirat herausgegeben wurde. Darüber hinaus bietet weitere Informationen der Pflegestützpunkt, die Fachstelle „Leben im Alter“ und der Kreisseniorenbeirat. Und nicht zuletzt können Sie auch Ihre Fragen an unseren Bürgerservice in der Kreisverwaltung richten. Dafür gibt es die einheitliche Behördenrufnummer 115.