Kommunaler Versorger liegt bei elektrischer Energie für Privathaushalte unterm Deckel der Energiepreisbremsen – staatliche Hilfen setzt er unbürokratisch um

Weinheim (Stadt Weinheim) –  Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten noch „ja“ gesagt: Die Gesetze zu den Energiepreisbremsen sind durch. Demnach zahlen Haushalte und Kleinbetriebe in diesem Jahr pro Kilowattstunde maximal 40 Cent für Strom, 12 Cent für Gas und 9,5 Cent für Wärme, Steuern inklusive – und zwar unabhängig von der Höhe der aktuellen Tarife des persönlichen Energielieferanten. Die Bundesregierung übernimmt die Beträge, die über die Deckelung hinausgehen, jedoch nur für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Maßgebend dafür ist die letzte Jahresverbrauchsabrechnung des jeweiligen Energieversorgers. Für Verbräuche, die über dem 80-Prozent-Kontingent liegen, gelten die aktuellen Tarife der Lieferanten. So soll ein Sparanreiz erhalten bleiben. „Die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Weinheim haben es bei Strom besonders gut getroffen, denn unsere Arbeitspreise liegen für Privathaushalte in allen Tarifen – selbst in der Grundversorgung – unter 40 Cent“, sagt Alexander Skrobuszynski, Geschäftsführer der Stadtwerke Weinheim. Gas kostet bei den Stadtwerken Weinheim in der Grundversorgung aktuell zwar 15,95 Cent pro Kilowattstunde (Erdgastarif 2). Aber auch mit diesem Preis liegen sie unter dem Bundesdurchschnitt (BDEW, Gaspreisanalyse 07.12.2022). Alexander Skrobuszynski meint: „Für unsere Kundschaft lohnt es sich finanziell also besonders, den Gasverbrauch zu reduzieren. Davon abgesehen hilft bei der aktuellen Energieknappheit jede eingesparte Kilowattstunde, die Versorgungssituation zu stabilisieren.“ Von den Energiepreisbremsen profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher automatisch ab Januar 2023. Sie treten im März in Kraft und gelten rückwirkend auch für Januar und Februar. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Bundesregierung und Energielieferant. Die Preisbremsen des Gesetzgebers sind befristet bis Ende des Jahres, sie können allerdings durch die Bundesregierung bis April 2024 verlängert werden.

 

Entlastungen erfolgen automatisch

„Unsere Kundinnen und Kunden brauchen sich um nichts zu kümmern, können jedoch alle Entlastungsmaßnahmen transparent nachvollziehen. In der Jahresverbrauchsabrechnung sind alle detailliert aufgeführt“, informiert der Stadtwerke-Geschäftsführer. Das gilt auch für den Dezember-Monatsabschlag, den die Bundesregierung in Form einer Einmalzahlung für Gas und Wärme übernimmt. Durch diese Soforthilfe sollen Haushalte und Kleinbetriebe schnell entlastet werden. „Wer uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, musste gar nichts tun. Wir haben den Betrag für Wärme und Gas Ende Dezember nicht abgebucht“, erklärt Alexander Skrobuszynski. Wer per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung zahlt, konnte im Dezember aussetzen; darüber wurden die Kunden informiert. „Sollte jemand versehentlich trotzdem den Abschlagsbetrag für Gas oder Wärme überwiesen haben, verrechnen wir den Betrag mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Es geht nichts verloren“, betont er und ergänzt: „Auch die Dezember-Soforthilfe ist in der Jahresrechnung separat ausgewiesen. Der von der Bundesregierung tatsächlich bezahlte Betrag kann jedoch etwas vom Monatsabschlag Dezember abweichen. Das liegt an der Berechnungsformel der Bundesregierung, die uns die Einmalzahlung für unsere Kundschaft überweist.“ Berechnet wird die Soforthilfe bei Gas beispielsweise wie folgt: Ein Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs wird multipliziert mit dem im Dezember 2022 gültigen Arbeitspreis. Hinzu kommt ebenfalls anteilig der Grundpreis.

 

Zu den Strom- und Gaspreisen haben die Stadtwerke Weinheim eine eigene Website eingerichtet. Unter https://preise.sww.de gibt es weitere Informationen zu Hintergründen und Entwicklungen.