Technische Anschlussbedingungen Strom

 

Die Stadtwerke Viernheim Netz GmbH als Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen in Viernheim ist nach §19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach §17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der Stadtwerke Viernheim Netz GmbH technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.

 

Die „Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ und die „Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz“ der Stadtwerke Viernheim Netz GmbH sind ab 1. Juli 2022 gültig.

 

Diese Regelungen stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung oder können in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden.

 

https://www.swv-netz.de/index.php?id1=8&id2=9

 

Für Fragen rund um das Themengebiet Stromnetzanschlüsse stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Netzservice gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung.

 

Stadtwerke Viernheim Netz GmbH

Industriestraße 2

68519 Viernheim

Internet:   www.swv-netz.de

Email:      netzservice@swv-netz.de