Der Chancengleichheits- und Gleichstellungsplan 2020-2026 ersetzt den Frauenförderplan

: Relevante Anforderungen an die Stadtverwaltung Viernheim als Arbeitgeber zur Chancengleichheit von Männern und Frauen sind in diesem Maßnahmenkatalog auf 23 Seiten zusammengestellt.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Beseitigung aller bestehenden Nachteile zwischen den Geschlechtern ist als Verfassungsauftrag im Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2 verankert. Die Stadtverwaltung Viernheim setzt sich als moderne und offene Kommune seit nun mehr 30 Jahren dafür ein, die Chancengleichheit für die eigenen Mitarbeitenden auf allen beruflichen Ebenen zu fördern und voran zu bringen. Für alle öffentlichen Verwaltungen in Hessen gilt seit 1993 das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung“, kurz HGIG genannt.

Auf Grundlage des Paragraphen 5 des HGIG sind die öffentlichen Verwaltungen dazu verpflichtet, alle sechs Jahre einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen. Resultierend aus einer verstärkt angestrebten Gleichstellung aller Geschlechter innerhalb der Viernheimer Stadtverwaltung wird nun den städtischen Gremien eine neue Planung in Form eines Chancengleichheits- und Gleichstellungsplan 2020 – 2026, der die Frauenförderpläne der vergangenen Jahre ablösen soll, zur Beschlussvorlage vorgelegt. Die neue Auflage soll als Zielvorgabe keine ausschließliche Förderung von Frauen forcieren, sondern vielmehr eine Gleichstellung aller Geschlechter, um langfristig Unterrepräsentanzen eines Geschlechts zu vermeiden.

Handlungsschwerpunkte sind zum Beispiel die Vergabe von Ausbildungsplätzen, Stellenausschreibungen, Potenzialerkennung und -förderung der Nachwuchskräfte, Führungskräfteschulungen, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Übernahme qualifizierender Aufgaben, Ausweitung von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen, Erarbeitung von individuellen Arbeitszeitmodellen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Beruf und Pflege.

„Die Ist-Analyse zeigt, dass wir hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern im Beruf auf einem guten Weg sind, dies zeigen die bisherigen Aktivitäten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie / Pflege“, so Bürgermeister Matthias Baaß. „Wir sehen aber auch, dass weiterer Handlungsbedarf, wie zum Beispiel bei der Besetzung von Führungspositionen besteht.“

Besonderen Wert legt die Planung 2020 – 2026 zudem auf die Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache sowie auf eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen durch ein breit angelegtes betriebliches Gesundheitsmanagement.

Erstellt haben den Chancengleichheits- und Gleichstellungsplan 2020 – 2026 die Abteilungen Personal und Organisation des Haupt- und Rechtsamts unter Mitwirkung der Ausbildungsleiterin, der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrats. Er wurde vom Magistrat sowie vom Haupt- und Finanzausschuss in der jeweiligen letzten Sitzung einstimmig verabschiedet und wird nun zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 4. September 2020 vorgelegt.