Viernheim (M.Baaß) – Bürgermeister Matthias Baaß:„Das höchste Ziel aller aktuellen Maßnahmen ist, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen und sicherzustellen, dass besonders gesundheitsgefährdete Personen (Ältere, Vorerkrankte) geschützt werden“. 
 
Die wirksamste Maßnahme, um das zu erreichen ist, die persönlichen Kontakte zu reduzieren. Alle verordneten Einschränkungen folgen diesem Prinzip. Daher müssen auch z.B. Betreuungsgruppen aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst klein sein, sonst verliert die Maßnahme ihre wichtige Wirkung.
 
Deswegen sind alle Kindertagesstätten geschlossen.
 
Dies gilt auch für Kindertagespflegestellen.
 
Ausnahmen:
 
Es gibt Berufsgruppen, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens unverzichtbar sind.
 
Eltern/Erziehungsberechtigte, die diesen Berufsgruppen angehören, können für ihre Kinder in ihrer Kindertagesstätte eine Notbetreuung nutzen. Bürgermeister Matthias Baaß: „Bitte machen Sie dies nur, wenn Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.“
 
Die neue Landesverordnung hat nun eine Änderung vorgenommen: Es müssen nicht mehr beide Erziehungsberechtigte der berechtigten Personengruppe angehören, eine Person genügt.
 
 
Damit diese Notbetreuung geordnet organisiert werden kann, bitten wir alle Eltern, die zu diesem neuen Personenkreis gehören, ab Montag, 23.03., zuerst den telefonischen Kontakt mit der jeweiligen Kitaleitung zu suchen und nicht gleich ihr Kind am Morgen zur Einrichtung bringen. Es ist etwas Vorlaufzeit notwendig, da die Kitaleitungen die Notbetreuung neu organisieren müssen. Wir danken für Ihr Verständnis!