Foto: SRC

Viernheim (SRC/MZ) – Am Samstag, 11. Dezember 2021 ist es soweit: In der Waldsporthalle Viernheim wird mit Spannung der nächste Heimkampf der Viernheimer Ringer erwartet. Dieser ist gleichzeitig der zehnte und letzte Kampftag der laufenden Bundesliga-Runde und damit das Saisonfinale.

 

Erneut wird die schwerste Aufgabe auf die Athleten des SRC Viernheim zukommen: Der nahezu ungeschlagene Spitzenreiter und unangefochtene Tabellenführer SV Wacker Burghausen aus dem 500km entfernten Landkreis Altötting in Oberbayern wird erwartet. Zu Recht hat sich Burghausen in den Jahren 2017/18, 2018/19 und 2019/20 den Mannschafts-Meistertitel erkämpft.

 

Der Hinkampf, der auswärts am 30. Oktober stattgefunden hatte, endete mit 27:4 erwartungsgemäß deutlich für Burghausen. Matthias Schmidt und Arkadiusz Böhm hatten damals die Punkte für Viernheim geholt; die weiteren acht Kämpfe waren verloren gegangen.

Gespannt blickt der SRC Viernheim auf die Aufstellung der Gäste. Ebenso gespannt durfte man im Vorfeld sein, welche Athleten nach dem Stilwechsel zwischen Hin- und Rückrunde erneut aufeinander treffen würden.

Vasyl Ilnytskyi gegen Givi Davidovi sowie Arkadiusz Böhm gegen Mansur Dakiev wären hier mögliche Paarungen. Den Kampf gegen Ilnytskyi hatte der Burghausener Athlet Davidovi mit 10:2 nach Punkten gewonnen. Den Kampf gegen Dakiev hatte Arkadiusz Böhm mit 3:6 nach Punkten für sich entscheiden können.

 

Sportchef Sascha Niebler und Coach Michael Böh haben als Ziel für den letzten Kampftag ausgegeben, sich mit guten Leistungen der jungen SRC-Mannschaft von ihren treuen Fans und Sponsoren aus der Saison zu verabschieden, bevor es 2022 in der Zweiten Liga einen Neuanfang geben wird.

Mehr als das: Die Viernheimer Athleten werden am Samstag alles geben, um den Zuschauern hochkarätiges Ringen zu bieten und den ein oder anderen Kampf für sich zu entscheiden.

 

Um 19.30 heißt es also am Samstag für alle Fans des SRC Viernheim: „Showdown“ in der Bundesliga – ein sportliches Ereignis zum Saisonende, das sich kein Fan entgehen lassen sollte!

 

Der SRC Viernheim freut sich schon jetzt auf lautstarke Unterstützung von den Tribünen und erhofft sich, dass – trotz der der Pandemie geschuldeten Umstände – viele Zuschauer sich dieses Spektakel nicht entgehen lassen werden und verspricht, dass für das leibliche Wohl auch diesmal wieder bestens gesorgt sein wird.

 

 

 

Tickets gibt es an der Tages- bzw. Abendkasse!

Einlass: 18.00 Uhr

Öff. Wiegen: 18.45 Uhr

 

 

 

Corona: Was gilt für Zuschauer & Fans?

 

Gemäß den aktuellen Vorschriften ist folgendes zu beachten:

 

Alle Gäste und Zuschauer werden auf den Tribünen platziert. Der untere Bereich (rings um die Matten) bleibt geschlossen. Nur so kann der Verein den geltenden Vorschriften nachkommen.

 

Für alle Zuschauer gilt diesmal die „2G+“-Regelung!

 

Ein digitaler oder gedruckter Impfnachweis / Genesenen-Nachweis und Personalausweis sind mitzubringen. Zusätzlich wird ein Test-Zertifikat benötigt:

– ein Schnelltest, der bei Veranstaltungsbeginn nicht älter als 24 Stunden alt ist

oder

– ein PCR-Test, der bei Veranstaltungsbeginn nicht älter als 48 Stunden ist.

 

Nur unter diesen Voraussetzungen wird es ermöglicht, dass bis zu 249 Zuschauer die Veranstaltung besuchen können (mit der bisherigen 2G-Regel müsste bei 100 Zuschauern ein Einlass-Stop erfolgen).

 

Bei Schüler*innen gilt auch das Schul-Testheft in Verbindung mit dem Schülerausweis. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, benötigen keinen Nachweis.

 

Wer weder geimpft noch genesen ist, dem kann leider kein Eintritt zur Veranstaltung gewährt werden; Gleiches gilt bei akuten Atemwegssymptomen. Bitte bleiben Sie zuhause, wenn Sie krank sind oder sich kränklich fühlen!

 

Grundsätzlich gelten die Maskenpflicht und die „AHA“-Regeln. Die Abstände von min. 1,5m (außer am Sitzplatz) sind zu beachten und Schlangenbildungen sind zu vermeiden.

 

Die Maskenpflicht gilt auch am Platz (außer beim Verzehr von Speisen und Getränken)!

 

Kinder unter 6 Jahren sind von diesen Regeln befreit (haben aber keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz). Ab 6 Jahren gelten grundsätzlich die gleichen Auflagen wie bei den Erwachsenen.