Friedhofsverwaltung unterstützt Hinterbliebene insbesondere bei Bestattungsart und –form

: Für Rainer Kempf, Leiter des „Stadtbetrieb Viernheim“ und Angela Burkert von der städtischen Friedhofsverwaltung gehört das Thema Sterben zum Berufsalltag.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Der Friedhof ist Ort der Ruhe inmitten der Gesellschaft, außerhalb des städtischen Treibens, ein Ort mit einem anderen Zeitrhythmus. Ein Friedhof ist aber auch ein Ort der Arbeit. Er ist Arbeitsplatz für Bedienstete der Stadt Viernheim, für Pfarrer, Gärtner, Floristen und Steinmetze, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle.

Für Rainer Kempf, Leiter des „Stadtbetrieb Viernheim“, und Angela Burkert von der städtischen Friedhofsverwaltung gehört das Thema Sterben zum Berufsalltag. Nahezu täglich müssen sie mit Feingefühl und Empathie gemeinsam mit Hinterbliebenen bzw. Bestattungsinstituten Beerdigungstermine vereinbaren, besprechen und entscheiden, diverse Formalitäten klären und abwickeln.

Im Vordergrund steht dabei die Bestattungsart, manchmal auch der Bestattungsort. Beide richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden.

Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten dem aller Verwandten vor. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor.

Reihenfolge der sorgepflichtigen Personen

  1. Ehegatte
  2. Verwandte ersten Grades (Eltern/Kinder)
  3. Verwandte zweiten Grades (Geschwister/Enkel/Großeltern)
  4. Adoptiveltern und –kinder

Die Ehegatten der Kinder gehören nicht dazu

Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung. Dort und bei den Bestattungsinstituten erhält man Auskunft über die verschiedenen Bestattungsarten. Dies gilt auch bezüglich der Friedhofsgebühren. Fragen über die Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen kann neben den Steinmetzen auch die Friedhofsverwaltung beantworten.

Kontakt

Angela Burkert
Stadtbetrieb / Friedhofsverwaltung
Industriestraße 16
68519 Viernheim
Tel. 06204 607 56-17)
E-Mail: ABurkert@viernheim.de