Foto: AvH Viernheim

Viernheim (AvH) – Ein kleines Buch mit großer Wirkung stand am 15. September 2026 im Mittelpunkt einer feierlichen Stunde in der Aula der Alexander-von-Humbolt-Schule: In einem feierlichen Rahmen wurden den knapp 130 Schülerinnen und Schülern des 9. Jahrgangs ihre eigenen Exemplare des Grundgesetzes überreicht. Diese besondere Tradition jährt sich an der Schule in diesem Jahr bereits zum 25. Mal – ein stolzes Jubiläum, das zeigt, wie wichtig die Werte unserer Verfassung der Schule sind.

Das Fundament unseres Zusammenlebens

Schulleiter Thomas Blumenrath eröffnete die Veranstaltung und machte direkt deutlich, warum dieser Termin ein fester Höhepunkt im Schuljahr ist: „Das Grundgesetz ist die Grundlage unserer freiheitlich demokratischen Ordnung.“ Gerade deshalb sei es der Schule ein großes Anliegen, diesen Moment gebührend zu feiern. Sein besonderer Dank galt Michael Quirmbach, dem Fachschaftsleiter für Politik und Wirtschaft, für die Organisation sowie dem Viernheimer Bürgermeister Matthias Baaß.

 

Rechte, die nicht selbstverständlich sind

Bürgermeister Matthias Baaß fand in seiner Ansprache klare Worte für die Jugendlichen. Er erklärte, dass jedes Zusammenleben, ob in der Schule oder in der Gesellschaft, einen festen Rahmen brauche. Dabei bezog er sich ganz konkret auf den Alltag der Jugendlichen.

Er hob die Bedeutung von Artikel 5 hervor:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ (Artikel 5 GG Abs. 1)

Er betonte, wie wertvoll es ist, dass die anwesende Presse frei berichten darf, ohne dass Politik oder Schulleitung Vorgaben machen. „Wir müssen allen Bestrebungen entgegentreten, die unsere freie Meinung einschränken wollen. Das ist der Beginn einer Diktatur“, mahnte er und erinnerte daran, das scheinbar „Selbstverständliche“ zu schützen.

Auch Artikel 9 des Grundgesetztes widmete er besondere Aufmerksamkeit:

„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ (Artikel 9 GG Abs. 1)

Was für uns zum Alltag gehöre, sei in Ländern ohne Grundgesetz oft das Erste, was verboten werde. Dabei sei genau diese Freiheit enorm wichtig für unser Zusammenleben.

 

Ein Blick in die Geschichte und ein großes Jubiläum

Politik- und Wirtschaftslehrer Michael Quirmbach richtete den Blick auf Artikel 3.

„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
(Artikel 3 GG)

Er erinnerte an dessen historische Bedeutung: von den Anfängen in der Paulskirche bis hin zu den Frauen, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegen massive Widerstände durchsetzten. Passend dazu hob er die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als „Hüterin der Verfassung“ hervor, welches in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag feiert.

Vor der eigentlichen Übergabe wurde es noch einmal emotional: Gemeinsam stimmten die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und die Gäste die Nationalhymne an. Im Anschluss ging es klassenweise nach vorne, wo Herr Blumenrath, Herr Quirmbach und Herr Baaß den Jugendlichen ihr persönliches Grundgesetz überreichten.

Mit diesem Buch in den Händen sind die Neuntklässlerinnen und Neuntklässler der Alexander-von-Humboldt-Schule nun bestens gerüstet, um als junge Bürgerinnen und Bürger unsere Demokratie aktiv mitzugestalten!