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Schwetzingen (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Am Mittwochnachmittag (12.2.2020) führten Beamten des Polizeireviers Schwetzingen und Mitarbeiter der Stadt Schwetzingen Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetztes im Stadtgebiet durch.

Neben der Überprüfung der Einhaltung sollten die verantwortlichen Käufer und Betreiber von Verkaufsstätten insbesondere auf die bevorstehende Faschingszeit sensibilisiert werden.

Mit der Unterstützung zweier jugendlicher Auszubildenden des Rathauses Schwetzingen wurden nachmittags bis in den Abend hinein gezielt hochprozentige Alkoholika und Tabakwaren zu kaufen versucht. Die Bilanz: In 12 von 20 Fällen wurde die Ware ohne weiteres an die Jugendlichen verkauft. Gegen die betroffenen Verkäufer wurden Ermittlungen eingeleitet. Diese haben mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. So liegt der Regelsatz für betroffene Angestellte bei 300 Euro, für die Inhaber, sollten diese selbst verkauft haben, sogar bei 2.000 Euro.

Um betroffene Verkaufsstellen für die Einhaltung des Jugendschutzes zu sensibilisieren wurden diese gezielt über die geltenden Bestimmungen aufgeklärt.

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren von Minderjährigen weder erworben noch konsumiert werden. Gleiches gilt für Spirituosen und deren Mischgetränke. Der Erwerb und Konsum von Bier und Wein ist ab einem Alter von 16 Jahren legal.