Vereine können Sporteinrichtungen ab dem 2. Juni nach Genehmigung nutzen – Familiensportpark West öffnet mit verkürzten Zeiten für die Öffentlichkeit

Foto FSP: Der Familiensportpark West am Sandhöfer Weg öffnet ab dem 2. Juni wieder für die Öffentlichkeit, allerdings mit verkürzten Öffnungszeiten von 10.00 bis 19.00 Uhr.
Foto: Stadt Viernheim
Ab dem 2. Juni stehen fast alle Sporteinrichtungen wie z. B. die Waldsporthalle den Viernheimer Vereinen für den Trainingsbetrieb wieder zur Verfügung, die vorherige Genehmigung hierzu erteilt das Kultur- und Sportamt.
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Viernheim (Stadt Viernheim) – In Abstimmung mit dem Kreis Bergstraße und den betreuenden Vereinen der städtischen Sporteinrichtungen TSV Amicitia 1906 / 09 Viernheim e. V. sowie der Sportgemeinschaft 1983 Viernheim e. V. wird die Stadtverwaltung Viernheim die Sportstätten sowie das Bürgerhaus für den Übungsbetrieb der Viernheimer Sportvereine ab dem 2. Juni 2020 sukzessive wieder öffnen, dies teilt die städtische Presse- und Informationsstelle mit.

Nach Genehmigung durch das Kultur- und Sportamt können somit ab dem 2. Juni folgende Sportstätten und Räumlichkeiten wieder für den Übungsbetrieb der Vereine genutzt werden: Waldstadion, Stadion Lorscher Straße, TSV-Halle, Familiensportpark West inklusive Gymnastikraum, Waldsporthalle sowie das Bürgerhaus. Ebenso können die Sporthallen der Alexander-von-Humboldt-Schule, der Friedrich-Fröbel-Schule, der Schillerschule sowie die Mehrzweckhalle der Goetheschule für den Vereinssport genutzt werden.

Aufgrund von Eigenbedarf zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs stehen die Sporthalle der Albertus-Magnus-Schule und die Turnhalle der Nibelungenschule bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

Für die Nutzung der Sporteinrichtungen ist dem Kultur- und Sportamt durch die Vereine im Vorfeld ein entsprechendes Hygienekonzept sowie eine unterzeichnete Nutzungserklärung zur Einhaltung aller pandemiebedingten Vorgaben vorzulegen, erst dann kann die Genehmigung von Seiten der Stadt erteilt werden.

Auch das Führen der Teilnehmendenlisten beim Vereinssport ist unabdingbar, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Im Rahmen der Vereinsförderung wird jedem eingetragenen Musik-, Gesangs- und Sportverein, bei Mehrspartenvereinen jeder Abteilung, eine Grundausstattung an Hand- und Flächendesinfektionsmittel durch die Stadt kostenlos zur Verfügung gestellt.

Familiensportpark West auch für die Öffentlichkeit zugänglich

Neben der Öffnung der Sporteinrichtungen für den Vereinssport, ist ab dem 2. Juni der Familiensportpark West auch für die Öffentlichkeit zugänglich, allerdings mit verkürzten Öffnungszeiten täglich von 10.00 bis 19.00 Uhr und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die ein Sicherheitsdienst während dieser Zeit vor Ort überwachen wird. Die Kneipp-Anlage muss leider bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Ebenso sind der Hauptrasenplatz sowie die Gymnastikwiese neben dem Generationenbewegungsparcours für die Öffentlichkeit gesperrt. Dieser steht lediglich für den Trainingsbetrieb der Sportgemeinschaft 1983 e. V. zur Verfügung.

Die Ballspielfelder und das Streetballfeld hinter der Waldsporthalle sowie das Waldstadion bleiben für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden Theresa Ritzert und Sascha Niebler vom Kultur- und Sportamt unter (06204) 988 – 345 bzw. 272 oder per E-Mail unter TRitzert@viernheim.de bzw. SNiebler@viernheim.de zur Verfügung