1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim erhöht sich auf 483
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt Mannheim wurde bis heute Nachmittag, 27.05.2020, 16.00 Uhr, vier weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 483. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
 
Das Gesundheitsamt ermittelt grundsätzlich die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Seit der vergangenen Woche werden sie auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
 
Bislang sind in Mannheim 459 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben.
 
2. Neue Rechtsverordnung des Landes
 
Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, 2. Juni 2020, und sind zu finden unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.
 
Die aktuelle Rechtsverordnung ist auch unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften einsehbar.
 
 
3. Kita-Gebühren
 
In Ihrer Pressemeldung vom 24. April (https://www.mannheim.de/de/nachrichten/7-todesfall-50-aktuelle-meldung-zu-corona-24-04-2020) hat die Stadt Mannheim darüber informiert, dass der Einzug der Kita-Gebühren für den Monat Mai für die städtischen Kindertageseinrichtungen gestoppt wurde. Für die Eltern, die keine Notbetreuung wahrnehmen, hat der Gemeinderat nun entschieden, die Gebühren zu erlassen. Auch freie Träger sollen für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren erhalten.
 
Wie in der Meldung ebenfalls erläutert, fallen für Eltern, die Notbetreuung – unabhängig von der Zahl der Tage – in Anspruch nehmen, die regulären kompletten Monatsgebühren an. Mit dieser Information wurden gestern nochmals alle Eltern der städtischen Tageseinrichtungen, die einen Platz in der erweiterten Notbetreuung in Anspruch nehmen, angeschrieben. Sie wurden darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme des Platzes im Mai die vollen Betreuungsgebühren für den Monat Mai anfallen. Zudem wurden die Eltern darüber informiert, dass sie den Notbetreuungsplatz auch erst ab 2. Juni in Anspruch nehmen können. In diesem Fall entfällt die Betreuungsgebühr für den Monat Mai, die Betreuungsgebühr für den Monat Juni wird in voller Höhe fällig. Den Eltern entsteht hierdurch kein Nachteil, die Platzzusage bleibt erhalten.
 
Die kirchlichen freien Träger verfahren analog.
 
4. Abfallwirtschaft
 
https://www.mannheim.de/de/nachrichten/kompostplatz-wieder-geoeffnet