Darmstadt (RP) -Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist für die Prüfung der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in Südhessen zuständig. Bevor diese in Fahrschulen unterrichten dürfen, werden sie in Praxis und Theorie geschult und anschließend geprüft. Das RP organisiert die Fahrlehrer-Prüfungen im Regierungsbezirk, ein Prüfungsausschuss führt die Prüfungen durch und sorgt für hohe Qualitätsstandards.

Der beim RP gebildete, derzeit 18 Personen umfassende Prüfungsausschuss nimmt jedes Jahr in unterschiedlicher Zusammensetzung die einzelnen Prüfungen ab: Diese umfassen Fachkunde, Fahrpraxis und Lehrproben. Denn die angehenden Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer müssen nicht nur umsichtig fahren, sondern auch über das erforderliche Theoriewissen und die nötige pädagogische Kompetenz verfügen.

Die insgesamt ein Jahr dauernde Schulung findet zunächst an einer Ausbildungsstätte und anschließend in einer Ausbildungsfahrschule statt. Die Ausbildungsstätte meldet dem RP dabei jeweils die voraussichtliche Anzahl der Prüflinge. In den letzten Jahren ist diese Zahl stark gestiegen, wobei jedoch nicht alle Gemeldeten am Ende die Prüfungen tatsächlich auch antreten und bestehen.

Zwischen 2016 bis 2019 hat der Prüfungsausschuss über 1000 Prüfungen in Fachkunde und Fahrpraxis, sowie im Schnitt 36 Lehrproben pro Jahr in Theorie und Praxis abgenommen. In diesem Jahr konnten aufgrund der Corona-Pandemie drei Monate lang keine Prüfungen abgenommen werden. Der Rückstand soll aber bis zum Jahresende aufgeholt werden. So haben in diesem Jahr bereits 32 Prüflinge ihren Fahrlehrerschein erhalten und können somit nun unterrichten.

Das RP hat im Frühjahr auch maßgeblich daran mitgewirkt, hessenweit Wege für Fahrschul-Unterricht unter Pandemie-Bedingungen aufzuweisen. So konnten seit April Fahrschulen unter bestimmten Voraussetzungen ihren Theorieunterricht erstmals online anbieten, wovon viele während der Hochphase der Pandemie auch Gebrauch machten.

Die Behörde prüft nicht nur das Fahr-Personal, sondern überwacht außerdem die Fahrschulen selbst – rund 500 von ihnen gibt es im Regierungsbezirk Darmstadt, die im Schnitt drei Fahrlehrerinnen oder Fahrlehrer haben. Die Kontrollen umfassen die Räumlichkeiten, sämtliche (auch fremdsprachige) Lehrmittel und die Fahrzeuge. Der Unterricht an sich wird ebenfalls unter die Lupe genommen.

Zum Hintergrund: Fahrlehrer-Ausbildung und Prüfungen

Zunächst erfolgt eine achtmonatige, kostenpflichtige Ausbildung in einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte, die mit einer fahrpraktischen und einer Fachkundeprüfung (Theorie) abgeschlossen wird. Werden beide Teile bestanden, wird zunächst eine Anwärterbefugnis erteilt – eine Art vorläufiger Fahrlehrerschein. Danach wird die Ausbildung für vier Monate in einer dazu berechtigen Fahrschule (Ausbildungsfahrschule) fortgesetzt und abschließend eine Lehrprobe in Theorie und Praxis abgenommen. Erst nach Bestehen dieser beiden Lehrproben erhält die oder der Geprüfte seinen endgültigen Fahrlehrerschein und darf unbeschränkt unterrichten.

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt organisiert die Prüfungen in seiner Eigenschaft als Obere Verkehrsbehörde in Südhessen (Regierungsbezirk Darmstadt). Geprüft wird in allen Fahrzeug-Bereichen (Auto, Motorrad, Bus, LKW). Wer mehr zu dem Thema wissen will, findet weitere Informationen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) unter Planung/Verkehr/Straßenverkehr/Fahrlehrerwesen.