Mannheim (Stadt Mannheim) – Im gestrigen (8.11.22) Ausschuss für Umwelt und Technik und des Ausschusses für Technische Betriebe wurde ein Gutachten vorgestellt, das sich mit den eingereichten Plänen des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Rheindammsanierung XXXIX in Mannheim auseinandersetzt.
 
Die Stadt hatte in ihrer Rolle als „Träger öffentlicher Belange“ (TÖB) ein solches Gutachten an den anerkannten Experten und Wasserbauingenieur Dr. Ronald Haselsteiner vergeben. Ziel des Gutachtens, war das Prüfen von alternativen Dammsanierungsmethoden, die einen maximalen Hochwasserschutz bei minimalsten Eingriff in die Ökologie ermöglichen und vorhandene Bäume auf oder im Nahbereich von neuen oder vorhandenen Dämmen erhalten. Dabei sollte auch der Einsatz eines statischen Ersatzsystems, z. B. in Form einer selbsttragenden Spundwand aus Stahl, geprüft werden.
 
In seinem vorgestellten Gutachten kommt Dr. Haselsteiner zum Schluss, dass es eine einfache und resiliente Alternativlösung gibt, mit welcher die Hochwassersicherheit sichergestellt und der Eingriff wesentlich verringert werden kann. Die vorhandenen Bestandsdämme sollen durchgehend mit einem statischen Ersatzsystem in Form einer tiefergehenden Spundwand ertüchtigt werden. Diese Spundwand aus Stahl soll vorzugsweise im Bereich der wasserseitigen Dammschulter angeordnet werden. In der vorliegenden Planung des Regierungspräsidiums Karlsruhe war dies mit einer weniger tiefen Spundwand bereits abschnittsweise vorgesehen. Der Kronenweg soll mit einer Breite von 4,5 m so aufgebaut werden, dass er alle Belange der Überwachung und Unterhaltung erfüllt. Mit dem statischen Ersatzsystem erübrigt sich nach Auffassung des Gutachters die Erforderlichkeit von Deichverteidigungsmaßnahmen. Dadurch dass die anzuordnenden Spundwände durchwurzelungsresistent und auf Baumwurf bemessen sind und aufgrund der Tatsache, dass die Gehölze im Nahbereich Verkehrssicherungsmaßnahmen unterzogen werden, können auch die in der aktuellen Planung vorgesehenen baumfreien Zonen entfallen. Die vom Gutachter empfohlene alternative Lösung verspricht eine um bis zu 80-90 prozentige Reduktion des Eingriffs gepaart mit der Implementation eines sehr widerstandsfähigen und nachhaltigen Systems, ohne hierfür die Projektkosten zu erhöhen. Derartige Systeme können sogar einer gewissen Überströmung standhalten und verbessern den Widerstand gegen geohydraulische Einwirkungen bzw. Untergrunderosion. Im Falle von veränderten hydraulischen Randbedingungen kann die vorgeschlagene Alternative auf einfache Art und Weise erhöht werden. Nach Auffassung des Gutachters genügt die vorgeschlagene Alternative den Aspekten der Hochwassersicherheit, Nachhaltigkeit und umweltrechtlichen sowie naturschutzfachlichen Anforderungen.
 
„Mit dem Gutachten liegt eine nachhaltige und resiliente alternative Sanierungsmethode vor, die einen Großteil des Baumbestands erhalten könnte. Zudem wird die Alternative als sicherer und günstiger eingeschätzt. Das Gutachten wird nun in den weiteren Prozess einfließen und hoffentlich zu einer Erweiterung der Planung um diese wichtigen Erkenntnisse führen“, so Bürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell.
 
Das Gutachten wird als Stellungnahme der Stadt im Rahmen der Anhörung der Träger Öffentlicher Belange ins Verfahren eingebracht.
 
Aktuelle Offenlage
Informationen zur aktuellen Offenlage (noch bis einschließlich 21. November), und den Einwendungsmöglichkeiten (noch bis einschließlich 21. Dezember) gibt es unter: www.mannheim.de/rheindamm
 
Die eingegangenen Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde kategorisiert und an das Regierungspräsidium Karlsruhe übermittelt. Die Stellungnahmen der Behörden und Verbände werden anschließend in einem Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger erörtert. Erst ganz am Schluss dieses komplexen Prozesses und nach Abwägung aller Argumente erfolgt eine Entscheidung über den Planfeststellungsantrag durch die Stadt Mannheim als Planfeststellungsbehörde.
 
Hintergrund
Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, plant die Sanierung des Rheinhochwasserdamms RHWD XXXIX in Mannheim und fungiert dabei als Vorhabensträger. Die Entscheidung über die Genehmigung der vom Regierungspräsidium zu beantragenden konkreten Maßnahmen zur Dammertüchtigung wird in einem rechtsförmlichen Planfeststellungsverfahren gefasst. Der Stadt Mannheim kommen in diesem Planfeststellungsverfahren drei Rollen zu: Planfeststellungsbehörde, Träger Öffentlicher Belange und für einen kleinen Abschnitt Auftraggeber.