Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden (RP) –  Angesichts der aktuellen Corona-Epidemie gibt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als zuständige Arbeitsschutzbehörde in Südhessen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die folgenden aktuelle Verhaltenshinweise zur Beschäftigung von Schwangeren:

  1. Schwangere sollten allgemein folgende Tätigkeiten nicht mehr ausüben:
  • Tätigkeiten mit direktem Publikumsverkehr. Hierzu gehört z.B. der Verkauf in Apotheken, im Einzelhandel und an Tankstellen.
  • Tätigkeiten im Außendienst. Hierzu gehören z.B. Personentransport, Handwerker, Lieferdienste.

Bei diesen Tätigkeiten ist das Infektionsrisiko durch wechselnde Kontakte erhöht. Ein Erkrankungs- oder Verdachtsfall hinsichtlich einer Coronavirus-Infektion unter dem Publikum oder den Kunden ist in der Regel nicht festzustellen oder bekannt. Je stärker sich die Coronavirus-Infektion ausbreitet, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass unter dem Publikum oder den Kunden infizierte Personen sind.

  1. Im Gesundheitswesen sollten Schwangere folgende Tätigkeiten nicht mehr ausüben:
  • Tätigkeiten in Arzt- und Zahnarztpraxen an der Rezeption und mit Kontakt zu Patienten,
  • Tätigkeiten im Krankenhaus

Ein Screening ist in den Krankenhäusern gegenwärtig nicht möglich, so dass Corona-Infizierte unerkannt bleiben.

  1. Für alle anderen Branchen/Tätigkeiten gilt:

Liegt der Verdacht des Kontaktes der Schwangeren mit einer Corona-infizierten Person oder sogar ein Erkrankungsfall vor, greift ein Beschäftigungsverbot bis zum 14. Tag nach dem Kontakt mit der Person oder einem Erkrankungsfall.

Unabhängig der aktuellen Corona-Situation gilt weiterhin, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gemäß dem Mutterschutzgesetz für schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen. Ist die berufliche Tätigkeit mit einer unverantwortbaren Gefährdung für die schwangere oder stillende Frau oder das Kind verbunden, muss der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen von sich aus und in eigener Verantwortung treffen. Die Arbeitsschutzdezernate des RP beraten hier: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/arbeitsschutz