Darmstadt / Gießen / Kassel (Regierungspräsidium Darmstadt) – Die drei hessischen Regierungspräsidien (RPen) haben die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten neu geregelt. Zum 1. Januar 2019 wurde der SecAnim Südwest GmbH die Tierkörperbeseitigung landesweit sowie in Stadt und Landkreis Aschaffenburg (Bayern), in Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) übertragen. Unter die Beseitigungspflicht fallen etwa tote Nutz- und Haustiere sowie bestimmte Schlachtabfälle, die aufgrund der Gefahr einer Tierseuchenverschleppung nur über spezielle  Verarbeitungsbetriebe entsorgt werden dürfen.

Die SecAnim Südwest GmbH, die als einzige Bewerberin aus einem von den RPen gemeinsam durchgeführten Ausschreibungsverfahren hervorgegangen war, wird ab dem 1. Januar 2019 den bestehenden Verarbeitungsbetrieb der SÜPRO GmbH & Co. KG in Lampertheim (Kreis Bergstraße) übernehmen und weiterführen. Außerdem wird die SecAnim Südwest GmbH einen weiteren Betrieb in Fritzlar betreiben. Die bisherigen Meldewege für die Abholung bleiben zunächst unverändert – auch für Tierhalter und entsorgende Betriebe in Nord- und Mittelhessen. Ab dem 1. Januar 2019 gilt eine landesweit einheitliche Entgeltliste. Diese wird veröffentlicht, sobald sie geprüft und genehmigt ist.

Durch die Übertragung an die SecAnim Südwest GmbH mit der Anlage in Hüttenfeld konnte der einzig noch verbliebene Verarbeitungsbetrieb für beseitigungspflichtiges Material in Hessen erhalten und dadurch eine ortsnahe und unverzügliche Entsorgung – auch im Falle eines Tierseuchenausbruches – sichergestellt werden. Die SecAnim Südwest GmbH bietet zum Jahresbeginn darüber hinaus den Transport von Tierkörpern zum Hessischen Landeslabor (LHL) nach Gießen an. Durch die dortigen pathologischen Untersuchungen erhofft sich das Land Hessen unter anderem eine Verbesserung in der Früherkennung von Tierkrankheiten und Tierseuchen.