Lorsch (Stadt Lorsch) – Vom 1. Juli 2020 bis zum 31.12.2020 gilt eine reduzierte Umsatzsteuer. Der reguläre Umsatzsteuersatz sinkt von 19% auf 16%, der ermäßigte von 7% auf 5%.
Für die Lieferung von Frischwasser gilt grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz von 7 % bzw. nun ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 5%.

Für Ihre Wasserabrechnung bedeutet dies, dass die zusätzlich zur Frischwassergebühr sowie zur Grundgebühr zu erhebende Umsatzsteuer für das gesamte Kalenderjahr 2020 mit 5% berechnet wird, da zum Abrechnungszeitpunkt am 31.12.2020 der ermäßigte Steuersatz von 5% gilt.

Die Jahresablesung wird wie gewohnt im November durchgeführt. Die entsprechende Abrechnung erhalten Sie Ende Dezember.

Eine Ablesung des Wasserzählers zum 01.07.2020 war deshalb nicht erforderlich. Die für das Jahr 2020 zu leistenden Abschlagszahlungen mit dem regulären Steuersatz bleiben weiter bestehen und werden am Jahresende entsprechend verrechnet.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Lorsch unter der Telefon-Nr. 06251/5967-110 oder-111 zur Verfügung.