Viernheim (Stadt Viernheim) – Termingerecht legt Ihnen der Magistrat den Entwurf des Haushaltsplanes für das kommende Jahr 2021 vor.

Was sind die wesentlichen Investitionen in 2021?

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im Jahr 2017, dass mit den Planungen für den Entlastungssammler vom Bürgerhaus bis zur Industriestraße begonnen werden kann, dieser soll die Situation bei Starkregen-Ereignissen entlasten.

Alternative Möglichkeiten zum Bau eines neuen Kanals wurden ebenfalls genau betrachtet, allerdings nicht mit dem gewünschten Ergebnis. Tritt innerhalb kürzester Zeit eine solche Menge Regen auf, müssten große Vorhalteflächen im Stadtgebiet geschaffen werden, dafür steht im eng bebauten Viernheim leider die Fläche nicht zur Verfügung.

Die Entwurfsplanung wurde zum Jahresende 2018 vorgelegt. Im März 2020 wurde der Teilnahmewettbewerb veröffentlicht und im April 2020 die Ausführungsplanung vorgelegt.

Die Beauftragung der Baumaßnahme wurde am 14.09.2020 vom Magistrat beschlossen.

Es ist geplant, Mitte Januar 2021 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Diese sollen innerhalb von 35 Monaten im Dezember 2023 abgeschlossen sein. Die Abschlusszahlungen werden Anfang 2024 einkalkuliert. Somit sind die Mittel wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

2021              3,7 Mio. €,

2022               5,7 Mio. €,

2023               5,6 Mio. € und

2024               2 Mio. €.

Die zweite große Baumaßnahme im kommenden Jahr ist die Erschließung des neuen Wohngebietes „Bannholzgraben II“.

Viernheim ist mitten in der Metropolregion Rhein-Neckar eine sehr attraktive Wohnlage, auf kurzen Wegen steht eine umfangreiche Infrastruktur für alle Bereiche des Lebens zur Verfügung. Zusätzlicher Wohnraum soll einen Beitrag leisten, um der Nachfrage nach Wohnungen gerecht zu werden.

Aufgrund der vorliegenden Kostenberechnungen des Planungsbüros wird mit Gesamtausgaben für die Erschließung von rund 7 Mio. € gerechnet, vorbehaltlich der konkreten Ausschreibungsergebnisse. Knapp 70% der Arbeiten können vermutlich im Jahr 2021 ausgeführt werden, sodass ein Betrag von 5 Mio. € für dieses Jahr einzuplanen ist. Im nächsten Jahr werden weitere 2 Mio. € veranschlagt.

Kaufverträge können voraussichtlich Anfang 2021 geschlossen werden. Die Grundstücke sind stark nachgefragt. Aufgrund der Bewerbungen kann davon ausgegangen werden, dass ein Abverkauf insgesamt im Jahr 2021 möglich sein wird. Die Begleichung des Kaufpreises soll in zwei Raten erfolgen: 50% der Kaufpreissumme wird einen Monat nach Vertragsabschluss fällig, der Rest ist nach Bestätigung der Baureife, voraussichtlich in 2022, zu zahlen.

Sichtbar werden sollen im neuen Jahr auch die langjährigen Vorarbeiten zu einer Neugestaltung des Tivoliparks, etwas mehr als 600.000 € sind hierfür eingeplant. Hinzu kommt der Umbau der Kreuzung Saarlandstraße/Kreuzstraße zu einem Kreisel mit weiteren knapp 900.000 € als Ausgabe. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln von knapp 1 Million €.

Im Jahr 2021 ist auch die Ausschreibung und Vergabe des Kreiselneubaus an der L 3111 mit Ausgaben in Höhe von 2,3 Mio. € eingeplant, als Ersatz für die sanierungsbedürftigen Wiesenwegbrücken. Dieser Neubau wird voraussichtlich aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gefördert, wir rechnen mit ca. 1,25 Mio. €. Der Kreiselneubau ist die für alle Verkehrsteilnehmer bessere Lösung und aufgrund der Bezuschussung auch die für die Stadt Viernheim kostengünstigere Lösung.

Nicht gemeldet und eingeplant wurden neue weitere Mittel für die Rathaus-Sanierung. Ich erinnere dazu an die Ausführungen bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Dezember 2019, hier zu den Auswirkungen von Investitionen auf die Haushalte kommender Jahre. Ebenso erinnere ich an das Ihnen übermittelte Ergebnis von der Besprechung mit der Kommunalaufsicht im März 2020.

 

Weitere wesentliche Ausgaben:

Der Zuschussbedarf für die Kindertagesstätten bleibt in 2021 trotz einer zusätzlichen Einrichtung für 112 weitere Kinder auf dem Niveau wie 2020. Möglich ist dies, weil das Land Hessen seine Betriebskostenförderung für Kindertagesstätten angehoben hat. Für die jetzt 15 Viernheimer Einrichtungen ist mit einem Anstieg des Gesamtbetrages der bisherigen Landesförderung von 2.58 Mio. € um 770.000 € auf 3.35 Mio. € zu rechnen.  Das ist eine sehr zu begrüßende Veränderung.

Um Wohnungsbau zu ermöglichen entsteht das neue Gebiet „Bannholzgraben II“. Zusätzlich wird in 2021 aber auch wieder der Erwerb von Belegungsrechten mit 200.000 € gefördert.

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Hessen errichtet die Baugenossenschaft Viernheim 55 Wohneinheiten in 5 Objekten mit Landesfördermitteln. Die Wohnungen werden frei belegt. Zum Ausgleich werden ersatzweise nicht gebundene Wohnungen mittelbar an Mieter mit Berechtigungsnachweis für Sozialwohnungen vergeben.

Im Rahmen der Maßnahme „Vermiete doch an die Stadt“ sind zudem derzeit 70 Wohnungen von Privat angemietet und an über 220 Personen untervermietet, bei nach wie vor sehr geringer Eigenbeteiligung der Stadt am Mietaufwand.

Auf Basis des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung kann der Magistrat für die Stadt Viernheim die Mitwirkungserklärung für den Radschnellweg Weinheim-Viernheim-Mannheim unterzeichnen. Im Plan für 2021 sind 65.000 € und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 225.000 € enthalten, um die Planungskosten zu finanzieren.

Noch konkreter wird eine Verbesserung der Radwegeverbindung ins Badische vorbereitet: Die Stadt Viernheim plant für Hessen Mobil die Verbreiterung des bestehenden Radweges sowie den Lückenschluss entlang der L3111 bis zur Landesgrenze Baden-Württembergs beauftragt und koordiniert. 40.000 e sind dafür eingeplant.

Weitere Mittel in Höhe von 50.000 € sollen gezielt zur Radverkehrsförderung im Stadtgebiet eingesetzt werden.

Bei Steuern und Gebühren sind für 2021 keine Veränderungen geplant. Die Kanalbenutzungsgebühren werden sich in den kommenden Jahren, noch nicht in 2021, aufgrund des Sammlerneubaus und dessen schrittweiser Inbetriebnahme kontinuierlich erhöhen.

Finanzierung und Aufstellung des Haushaltes

 

Die Wirkung der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft und die öffentlichen Ausgaben und Einnahmen ist für das Jahr 2021 nur sehr schwer einzuschätzen. Der Entwurf des Haushaltsplanes basiert derzeit auf den Angaben, die das Land Hessen dazu bislang bereitstellen konnte und unseren eigenen Einschätzungen, hier insbesondere bei der Gewerbesteuer.

In intensiven Verhandlungen haben sich die kommunalen Verbände in Hessen (Städtetag, Landkreistag, Gemeindebund) für eine Verstetigung der Mittel im Kommunalen Finanzausgleich eingesetzt. Mit Abschluss einer Vereinbarung zwischen Land und Kommunen am letzten Freitag ist es nunmehr gelungen für die kommenden Jahre sogar zu einer Erhöhung der Mittel kommen. Dies war wichtig, um den Städten zumindest an dieser Stelle Planungssicherheit zu geben. Die Wirkung dieser Vereinbarung mit dem Land (Corona-Sondervermögen) ist im Entwurf noch nicht berücksichtigt, gleichzeitig kann es an der Stelle aber auch noch zu Verschlechterungen aus anderen Gründen kommen.

Das Aufstellen des Planes seit Sommer 2020 war dadurch sehr erschwert, aber der Magistrat kann Ihnen einen auch genehmigungsfähigen Entwurf vorlegen. Der Plan für 2021 schließt im Entwurf mit einem ganz leichten Plus ab (nur 12.700 €), welches aber sehr wesentlich für die Genehmigungsfähigkeit ist. Für die Genehmigung ist nun erstmals wieder der Landrat des Kreises Bergstraße zuständig.

Da aufgrund der Corona-Pandemie viele Städte unter sinkenden Einnahmen leiden, hat das Innenministerium befristet Teile der starren Regeln der Gemeindehaushaltsverordnung gelockert. Dies betrifft u.a. das Vorhalten eines Liquiditätspuffers. Damit wird es den Städten erleichtert eine Genehmigung ihres Haushaltes zu erlangen. Dies betrifft bei uns den Finanzhaushalt.

Bei der Gewerbesteuer rechnen wir für 2021 nur mit 11,4 Mio. € gegenüber ehemals in 2020 geplanten 13,1 Mio. €. Die Umlagen an Landkreis und Land Hessen sinken um einen Betrag von 413.000 €.

Die der Stadt Viernheim zufließenden Anteile an Einkommenssteuer und Umsatzsteuer wurden auf der Grundlage der Orientierungsdaten des bereits vorliegenden Landes-Erlasses berechnet. Die Daten basieren auf der Mai-Steuerschätzung 2020 und sind mit Unsicherheiten behaftet. Laut Hessischem Innenministerium wird noch entschieden, ob im Spätherbst neue Orientierungsdaten aufgrund der September-Steuerschätzung veröffentlicht werden. Von daher sind die Ansätze noch als vorläufig anzusehen.

Die Prognose der Gewerbesteuer für das Jahr 2021 ist aufgrund des Corona bedingten Rückgangs der Vorauszahlungen in 2020 sowie der Sofortmaßnahmen der Bundesregierung, die sich auch auf die Gewerbesteuer auswirken, schwierig. Auf der Basis des derzeitigen Gewerbesteueraufkommens, bereinigt um verschiedene größere Zu- und Abgänge, d.h. Nachforderungen und Rückerstattungen, erscheint der Ansatz von 11.400.000 € gerechtfertigt.

Die geplante zusätzliche Verschuldung liegt bei 892.000 €. Diese ergibt sich allein aus dem Bau des neuen Abwassersammlers, der im kommenden Jahr mit 3,7 Mio. € zu Buche schlägt. Über 50 Jahre wird diese Summe in die Kalkulation der Abwasser- und Niederschlagsgebühren hineingerechnet, daraus ergibt sich eine Refinanzierung.

Im Corona-Jahr 2020 einen im Entwurf ausgeglichenen Haushaltsplan für das Folge-Corona-Jahr 2021 zu erstellen, war keine leicht zu lösende Aufgabe. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist und danke allen, die daran in der Verwaltung mitgewirkt haben, insbesondere natürlich dem Team und der Leitung der Kämmerei.