Lampertheim-Rosengarten (Dr.M.Meister)  – Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung von Rosengarten wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Dezember 2019 in Teilen für rechtswidrig und daher für nicht vollziehbar erklärt.
Das Gericht hatte die Kostenrechnungen bemängelt, die den Baukosten als einem Belang bei der Abwägung der geprüften Varianten zugrunde gelegt worden waren. Weiterhin hielt es das vorgesehene Konzept zum Schutz der Fledermäuse nicht für ausreichend. Für das Land Hessen besteht gemäß dem VGH-Urteil jedoch die Möglichkeit, die festgestellten Fehler zu beheben. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom VGH nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung haben die Kläger zwischenzeitlich Beschwerde eingelegt, über die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hat.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) beim hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir jetzt einmal nach dem Sachstand für die notwendige Planergänzung bei der Ortsumgehung Rosengarten erkundigt. Verkehrsminister Al-Wazir teilte Meister hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich können die für die Planergänzung notwendigen Ermittlungen unabhängig von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger erfolgen. Im Hinblick auf die Beanstandung der artenschutzrechtlichen Maßnahme für die Fledermäuse durch den VGH und der diesbezüglich erforderlichen Aktualisierung der naturschutzfachlichen Daten kann ich Ihnen daher auch mitteilen, dass die entsprechenden Erhebungen bereits durchgeführt wurden. Die Ergebnisse werden nun gutachterlich bewertet.“
Verkehrsminister Al-Wazir äußerte sich Meister gegenüber auch zu dem Punkt, dass die Variantenabwägung hinsichtlich der Kosten zu ergänzen sei: „Da die Kostenschätzung alle anfallenden bzw. in Betracht kommenden Kosten umfassen muss, z.B. auch für die artenschutzrechtlichen Maßnahmen, wird die erforderliche Ergänzung erst erfolgen können, wenn feststeht, ob und inwiefern Umplanungen aus naturschutzfachlichen Gründen erforderlich sind.“
Abschließend bittet Minister Al-Wazir in seiner Antwort an Meister um Verständnis, dass er „angesichts der noch laufenden Prüfungen derzeit seriös keinen Zeithorizont für die Planergänzung nennen kann“. Auch sei der Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht abzuwarten, da „dieser Auswirkungen auf die Inhalte und den Umfang der Planergänzung haben kann“.