Pressemitteilung von Dr.Michael Meister
Ukraine-Flüchtlinge: Schutzstatus soll über März 2025 hinaus verlängert werden
Berlin/Bergstraße (Dr.M.Meister) – Aufenthaltserlaubnisse von Flüchtlingen aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, sollen über den 4. März 2025 hinaus fortgelten. Das Bundesinnenministerium (BMI) beabsichtigt, so die Auskunft an den Bergsträßer Bundestagsabgeordneten Dr. Michael Meister (CDU), die entsprechende Rechtsverordnung mit inhaltlichen Anpassungen zu verlängern.
Meister wurde von betroffenen Ukrainern, aber auch von Unternehmen aus Südhessen darauf angesprochen, ob denn der Bund den Schutzstatus verlängern wird – und damit auch die an diese Aufenthaltstitel geknüpften Folgen wie den Arbeitsmarktzugang.
Wie das BMI dem Bergsträßer Abgeordneten auf seine Anfrage hin außerdem mitteilte, sei eine frühestmögliche Befassung des Bundesrates mit dem Thema regulär zum 22. November 2024 möglich. Die neue Verordnung würde dann, wenn der Bundesrat die erforderliche Zustimmung erteilt, rechtzeitig vor dem Auslaufen der alten Verordnung in Kraft treten.
Sofern die Verordnung – wie beabsichtigt – über die bisherige Gültigkeitsdauer verlängert wird, könnte die Erwerbstätigkeit der Betroffenen auch ohne eine erneute Verlängerung oder einen Wechsel des Aufenthaltstitels fortgesetzt werden. So heißt es in der Antwort des BMI an Dr. Meister: „Eine Beschäftigung bzw. Weiterbeschäftigung wäre dann auch ohne Neuausstellung eines eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) möglich.“ Zudem weist das BMI darauf hin, dass auch unabhängig davon die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels möglich sei: Eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine „steht nach allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Grundsätzen der Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, z.B. zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen nicht entgegen. . Ein Titel zur Ausbildung und Beschäftigung kann im Vergleich zum vorübergehenden Schutz eine längerfristige Aufenthaltsperspektive geben und ist daher mit vielen Vorteilen für Geflüchtete und Arbeitgeber verbunden.“