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Birkenau (Dr.M.Meister) –  Wie findet Beratung in der Pandemie statt, wollte der Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister vom Verein Wir DABEI! e.V. wissen. Da die Vorsitzende Petra Doering verhindert war, begrüßten Vorstandsmitglied Petra Thaidigsmann und Christina Luhn Meister. „Unser Verein berät vorwiegend Menschen mit Behinderung, damit diese  ihren Platz in der Gesellschaft finden und baut somit Brücken zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. In der Pandemie haben wir die Beratungen auf verschiedene Ebenen gestellt. Es gibt nunmehr vorwiegend telefonische oder Video- Beratungen. Sofern dies ausdrücklich gewünscht wird oder nicht anders möglich ist, bieten wir weiterhin die Präsenzberatung an, wobei wir hier eine besondere Form der „Beratungsspaziergänge“ kreiert haben. Viele brauchen die Nähe eines Beraters. Um diese Beratungen zu gewähren, benötigen wir auch weiterhin die Förderung der Bundesregierung“ erklärte zu Beginn Thaidigsmann. Meister wies ausdrücklich darauf hin, dass es der Regierung ein großes Anliegen ist, die Konzeption und den Erfolg der „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB)“, die der Verein vorbildlich vornimmt, auch weiterhin erhalten bleibt. So sind bereits die Anträge für die für die jeweiligen Projektförderungen für das Jahr 2021 und 2022 bewilligt. Damit die Bewilligung auch in weiterer Zukunft gesichert ist, stehen ab dem Jahr 2023 dauerhaft 65 Millionen Euro zur Verfügung, womit der Fortbestand der EUTB durch die Bundesregierung gewährleistet ist. Thaidigsmann und Luhn sind hierüber erfreut. Sie bemängeln aber, dass der Verwaltungsaufwand sehr hoch sei. Gerade in einem kleinen Verein werde dies noch neben den Beratungen ehrenamtlich vorgenommen, während bei den großen, wie etwa Caritas oder Diakonie eine professionelle Kraft sich ausschließlich damit beschäftige. Auf Nachfrage von Meister erklärte Thaidigsmann, dass das Verhältnis zu den großen Beratungsstellen durch aus gut sei. Diese haben erkannt, dass wir keine Konkurrenz, sondern eine sinnvolle Ergänzung oder eine vorgeschaltete Beratung sind. Dennoch sei es manchmal nicht leicht, Ratsuchende an eine andere Stelle zu vermitteln, nachdem diese lange gebraucht hatten, um ein Vertrauen in die beratende Person zu fassen. So sei es manchmal sogar notwendig, die betroffene Person sogar mit zur weiteren Beratungsstelle zu begleiten. Insgesamt betrachtet Thaidigsmann die Beratungssituation im Kreis sehr gut. So wurde mit dem Kreis einen Wegweiser erstellt nach dem Motto „wo finde ich welche Stelle“. Haben die Ratsuchenden eine andere Stelle aufgesucht, sind wir auf deren freiwillige Rückmeldung angewiesen, so Luhn. Eine Kontrolle gebe es nicht. Die Integration und die Inklusion seien im Gesetz gut verankert, oftmals sei aber die Umsetzung sehr schwierig. Manchmal scheitere die Umsetzung daran, dass die Betroffenen oder deren Eltern auch entkräftet den Weg des geringsten Widerstandes gingen. Gerade hier sei auch die tatkräftige Unterstützung durch den Verein wichtig.

Abschließend wies Thaidigsmann Meister daraufhin, dass bei dem neuen Pflegegesetzt die Regelungen der Verhinderungspflege geändert werden sollen und zwar dergestalt, dass nicht mehr stundenweise abgerechnet werden könne. Dies sei insbesondere bei Familien mit behinderten Kindern äußerst ungerecht. Gerade wenn diese durch eine geeignete Fachkraft nur stundenweise betreut würden, könnten die Kosten dann nicht übernommen werden. Daher bat sie Meister, dies bei Bundesgesundheitsminister Spahn vorzutragen und dafür zu werben, dass das Gesetz bezüglich der Verhinderungspflege nicht geändert werden sollte.