Darmstadt/Wiesbaden RP) – Traumberuf Physiotherapeut oder Ergotherapeutin? Leider werden potentielle Auszubildende solcher Gesundheitsfachberufe oft von den hohen Ausbildungskosten abgeschreckt. Bislang mussten Azubis bis zu 450 Euro Schulgeld pro Monat zahlen, um diese Berufe zu erlernen.
Damit Gesundheitsfachberufe attraktiver werden und um eine flächendeckende Gesundheitsversorgung im Land sicherzustellen, befreit das Land Hessen die Gesundheitsfachberufe rückwirkend ab 1. August 2020 vom Schulgeld. Ab sofort können Schulträger beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt einen Antrag auf Schuldgelderstattung stellen. Betroffen sind folgende Gesundheitsfachberufe: Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in, Podologe/-in, Masseur/in und Logopäde/-in. Die Ausbildung in einem der genannten Gesundheitsfachberufe findet zu einem großen Teil an privaten Schulen statt.

Das mit der Bearbeitung der Anträge beauftragte Dezernat „Öffentliche Gesundheit, Gesundheitsfachberufe“ beim Regierungspräsidium (RP) stellt ab sofort die Anträge und weitere Informationen auf der Seite des RPs zur Verfügung: rpdarmstadt.hessen.de/sicherheit/gesundheitsfachberufe/schulgeldfreiheit-den-gesundheitsfachberufen-ab-01-august-2020
Die Anträge sind für das gesamte Ausbildungsjahr zu stellen. Grundlage ist die „Verordnung zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen“ vom 15. Juli 2020, die die Übernahme von Schulgebühren in staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildungsstätten vorsieht, die nicht in der Trägerschaft eines Krankenhauses betrieben werden.
Die Schulgebühren werden für alle Auszubildenden rückwirkend übernommen, die sich zum 1. August 2020 in einer Ausbildung in den genannten Berufen befinden und die ab beziehungsweise nach dem 1. August mit der Ausbildung im Ausbildungsjahr 2020/21 beginnen.

Verabschiedet wurde das Gesetz am 6. Mai im hessischen Landtag. Die Verordnung stammt vom hessischen Minister für Soziales und Integration, Kai Klose (Grüne). Er betont, dass mit der Schulgeldbefreiung dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden soll. Die in der Verordnung weiter genannten Berufe „Diätassistent/in/ MTA/ Orthoptist/ OTA/ATAs“ werden in Hessen in der Trägerschaft von Krankenhäusern betrieben und finanziert, was bedeutet, dass hier keine Übernahme des Schulgeldes erfolgt.
Alle betroffenen Schulen wurden vom Regierungspräsidium Darmstadt Anfang August über die Schulgeldbefreiung informiert und gebeten, ihre jeweiligen Träger zu informieren. Nur diese sind antragsberechtigt – nicht die Schulen oder die einzelnen Auszubildenden selbst. Sie erhalten die Leistungsbescheide und auch die Zahlung. Der Erstattungsbetrag wird alle zwei Jahre um 1,5 Prozent erhöht.
Weitere Informationen
Pressemitteilung „Hessen übernimmt Schulgeld für Auszubildende in den Gesundheitsfachberufen“, des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 22.7.2020.