Foto: RP Darmstadt
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Frankfurt/Darmstadt (RP) – Frühlingshaftes, sonniges Wetter und warme Temperaturen: Viele Menschen leiden aktuell unter den Einschränkungen, die die Pandemie mit sich bringt, besonders weil sie ihr Freizeitverhalten extrem einschränken müssen. Kein Wunder also, dass sich gerade viel mehr als sonst nach schönen Orten in der Natur sehnen. Die knapp 60 Hektar große, westlich von Frankfurt-Schwanheim gelegene Schwanheimer Düne ist ein solcher, beliebter Ausflugsort, der derzeit von ungewöhnlich vielen Besucherinnen und Besuchern genutzt wird.

Auf den offenen Sandflächen des Gebietes wächst die für diesen Lebensraum typische, allerdings auch extrem trittempfindliche Rentierflechte sowie das Silbergras, das sandigen trockenen Boden liebt. Das Gebiet besteht aus einem Mosaik verschiedener Lebensräume, denn auch Streuobstbestände samt blütenreicher Wiesen und Teiche prägen die Landschaft der Schwanheimer Düne. Ebenso fühlen sich Vogelarten wie Pirol, Grünspecht und Steinkauz dort wohl. Wegen dieser außergewöhnlichen Tier – und Pflanzenarten hat das Land Hessen die Düne 1984 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zusätzlich wurde das Gebiet 2003 als Teil des Europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 an die EU gemeldet und unterliegt damit einem europarechtlichen Schutzstaus.

Laut der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwanheimer Düne“ sind dort „Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes führen können, verboten.“ Konkret heißt das: Das Betreten der Wiesen ist genauso verboten wie die Tiere zu stören oder gar zu fangen. Besucher sollen den Bohlenweg benutzen. Feuer machen, Zelten, Grillen oder Radfahren sind verboten, Hunde sind an einer Leine zu führen, Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden.

In den vergangenen Wochen wurde leider wiederholt beobachtet, dass sich zahlreiche Besucher nicht an diese Regeln halten und rücksichtlos und unbedacht in diesen empfindlichen Lebensraum eindringen. So liefen Besucher kreuz und quer über die Flächen oder hielten dort ein Picknick ab, entfernten Gelege aus Nistkästen oder verstopften deren Einfluglöcher mit Stöcken, fingen Eidechsen und Frösche oder kescherten Kaulquappen aus eigens angelegten Amphibienteichen, um sie in Eimern mit nach Hause zu nehmen.

Das Naturschutzgebiet „Schwanheimer Düne“ ist nur eines solcher wertvollen Schutzgebiete, die in den vergangenen Wochen von Heerscharen von Erholungssuchenden erkundet wurden. Nicht nur in Frankfurt, sondern überall im Ballungsraum Rhein-Main lässt sich gehäuftes Fehlverhalten von Bürgerinnen und Bürgern in den Naturschutzgebieten beobachten. Zwar versucht die Obere Naturschutzbehörde zusammen mit den Forstämtern durch den Einsatz einer Amtlichen Naturschutzwacht vor allem an den Wochenenden Aufklärung vor Ort zu betreiben, auch die Kommunen als Ordnungspolizeibehörden wie beispielsweise die Stadtpolizei Frankfurt wurden gebeten, verstärkt Kontrollgänge in den Gebieten durchzuführen, doch bei insgesamt 344 Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk kann dies natürlich nicht überall gelingen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt appelliert daher an alle Besucherinnen und Besucher, auch in Ausnahmezeiten wie diesen, sich an die „Spielregeln“ in den Schutzgebieten zu halten. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Um dies zu vermeiden, sollten kundige Schutzgebietsbesucher Menschen ansprechen und aufklären, wenn Sie Zeuge von Fehlverhalten werden. Die in Corona-Zeiten eingeübte Rücksichtnahme sollte auch in Bezug auf die Natur gelten und kann einen wertvollen Beitrag dazu leisten, nicht nur die Schwanheimer Düne, sondern auch all die anderen Schutzgebiete als wertvolle Lebensräume gefährdeter Tiere und Pflanzen zu schützen und zu erhalten.