Kreis Bergstraße (KB) – Die Abteilung Öffentlicher Personennahverkehr des Kreises Bergstraße weist auf die ab sofort geltenden neuen Beschränkungen im Öffentlichen Personennahverkehr hin. So müssen Reisende auch im Kreis Bergstraße ab sofort in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs sowie in Bürgerbussen (sogenannten Ruftaxiangeboten) eine medizinische Maske tragen. Dazu zählen OP-Masken der virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.

Diese medizinischen Masken müssen auch auf Bahnsteigen, an Haltestellen und in Zugangs- sowie Stationsgebäuden der entsprechenden Verkehrsmittel getragen werden. Ausgenommen von der Pflicht, eine medizinische Maske in diesen Bereichen zu tragen, sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.