Mannheim (Stadt Mannheim) – Heute, 8. Juni 2021, meldet das Robert-Koch-Institut für die Stadt Mannheim den fünften Tag in Folge eine Inzidenz unter 35. Deshalb gelten ab Mittwoch, 9. Juni, weitere Lockerungen:
 
Die Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Freibäder, entfällt. Das bedeutet auch, dass für den Besuch von Freibädern kein Test-, Impf-, oder Genesungsnachweis mehr notwendig ist. Die digitale Datenerfassung der Besucherinnen und Besucher ist weiterhin notwendig, dies erfolgt u.a. beim Online-Ticketing unter www.schwimmen-mannheim.de.
 
Feiern im Gastgewerbe sind im Innen- und Außenbereich mit bis zu 50 Personen möglich, sofern die Teilnehmer einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können. Tanzveranstaltungen sind von dieser Lockerung ausgenommen.
 
Messen, Ausstellungen und Kongresse sind zulässig, wenn die Besucherzahl 1 Person pro 7 m² nicht übersteigt. Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. sind außen mit bis zu 750 Personen gestattet.
 
Kulturveranstaltungen in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen sind im Außenbereich mit bis zu 750 Personen zulässig.
 
An Vortrags- und Informationsveranstaltungen dürfen außen bis zu 750 Personen teilnehmen.
 
Die Lockerungen werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt.
 
Des Weiteren gelten aufgrund der Unterschreitung der Inzidenz von 50 an mehr als fünf aufeinander folgenden Tagen weitere Lockerungen der Öffnungsstufe „Inzidenz unter 50“. Diese werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 liegt. Zusätzlich greifen in dieser Öffnungsstufe automatisch die Lockerungen der Stufen 1 bis 3 solange, wie die 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten wird.
 
Eine Übersicht über die Öffnungsstufen gibt es hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf
 
Weitere Infos unter: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften
 
Im Einzelnen gilt ab dem 09.06.:
 
– Wegfall der Testpflicht aus den Öffnungsstufen 1, 2 und 3 für den Außenbereich.
( https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf )
 
– Feiern in gastgewerblichen Einrichtungen (außen und innen) sind mit bis zu 50 Personen erlaubt, die einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
 
– Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von sieben Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
 
– Das Abhalten von Kulturveranstaltungen, insbesondere Theater-, Oper-, und Konzertaufführungen im Freien ist mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern gestattet.
 
– Das Abhalten von Vortrags- und Informationsveranstaltungen im Freien ist mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern gestattet.
 
– Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern gestattet.
 
– Bei Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports im Freien sind bis zu 750 Besucherinnen und Besucher erlaubt.